
SGB II-Leistungen für Geduldete in Ausbildung
Befinden sich Geduldete zu einer beruflichen Ausbildung und beziehen BAB, haben sie zusätzlich Anspruch auf SGB II-Leistungen, um den individuellen Bedarf zu decken. Das hat
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Befinden sich Geduldete zu einer beruflichen Ausbildung und beziehen BAB, haben sie zusätzlich Anspruch auf SGB II-Leistungen, um den individuellen Bedarf zu decken. Das hat

Jugendliche und junge Erwachsene, die aus Krisengebieten nach Deutschland geflüchtet sind, wollen in Jugendzentren und anderen Angeboten der Jugendarbeit nicht als „Opfer“ in die Kategorie

Seit Jahren steht der „Schultyp“ segregierte Schule immer mal wieder Mittelpunkt bildungspolitischer Debatten. An solchen Schulen konzentrieren sich Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund; häufig auch

Auch wenn die Annahme, dass geflüchtete Mädchen und junge Frauen es ungleich schwerer haben, sich gesellschaftlich, schulisch und letztlich auch beruflich zu integrieren, als ihre

Der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE) hat in Kooperation mit dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) eine Evaluation stationärer

Seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes können Auszubildende für die gesamte Ausbildungsdauer eine Duldung erhalten. Die Ausbildungsduldung wird unter bestimmten Vorausset-zungen durch die zuständige Ausländerbehörde erteilt.

CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn hat sich für eine schärfere Abstufung der Leistungen für Flüchtlinge ausgesprochen. „Wir müssen bei den Leistungen viel stärker unterscheiden, ob jemand abgelehnt,

Der Bundestag hat am 1. Februar eine Übergangsregelung zum umstrittenen Familiennachzug für Flüchtlinge beschlossen. Der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen bleibt über Mitte März hinaus

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte, bietet mit einer interaktiven Landkarte eine Übersicht über den Zugang zu Bildungsangeboten.

Im Februar 2016 hat der Bundestag die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte bis zum 16. März 2018 beschlossen (Asylpaket II). Gegenwärtig wird darüber debattiert,