Suchergebnisse für: Ausbildungsgarantie – Seite 13

Jugendliche mit Migrationshintergrund werden bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen diskriminiert

Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) legt Studie zur Benachteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund vor: Bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz haben Jugendliche mit Migrationshintergrund auch bei gleicher Qualifikation schlechtere Chancen. Sie müssen deutlich mehr Bewerbungen schreiben, um zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, als Mitbewerber ohne Migrationshintergrund. Im Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker ist die Benachteiligung stärker ausgeprägt: Hier muss ein Bewerber mit einem türkischen Namen etwa 1,5-mal so viele Bewerbungen schreiben wie ein Kandidat mit einem deutschen Namen. Bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Bürokaufmann sind es 1,3-mal so viele. Die Auswirkungen der Ungleichbehandlung können gravierend sein. Wo diskriminiert wird, entgehen den Ausbildungsbetrieben geeignete Bewerber. Bei den Jugendlichen besteht Resignationsgefahr und das Risiko von Rückzug, wenn sie auf ihre Bewerbung immer wieder Absagen erhalten. Um Diskriminierung zu vermeiden und Chancengleichheit auf dem Ausbildungsmarkt herzustellen hat der SVR eine Reihe von Handlungsempfehlungen entwickelt. Die beziehen zentrale Erkenntnisse der Berufsbildungs- und Diskriminierungsforschung mit ein. Die Empfehlungen richten sich vorrangig an Unternehmen und die berufsständischen Kammern, aber auch an Schulen, Zivilgesellschaft und Politik.

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Unterstützen – befähigen – beteiligen – begleiten: so gelingen Übergänge

Zentrum für Eigenständige Jugendpolitik legt Expertenempfehlungen zu gelingenden Übergängen vor: Die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik ist ein umfassender Dialogprozess, der darauf abzielt, Jugendpolitik in Deutschland als erkennbares Politikfeld mit eigenem Selbstverständnis zu verankern. Am Prozess zur Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik sind zahlreiche junge Menschen und Akteure aus Politik und Gesellschaft beteiligt. Die Koordination erfolgt durch das Zentrum Eigenständige Jugendpolitik. Entwickelt werden sollen Leitlinien für eine Eigenständige Jugendpolitik und mit konkreten politischen Empfehlungen gerahmt werden. Dabei stehen drei konkrete Anwendungsfelder im Mittelpunkt: Schule und außerschulische Lern- und Bildungsorte, Beteiligungschancen und -anlässe im politischen und öffentlichen Raum, Übergangsgestaltung von der Schule in die Arbeitswelt. Die Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe „Übergangsgestaltung“ haben Handlungsempfehlungen verfasst. Im Fokus der Empfehlungen stehen die Vorbereitung auf den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt, die Schritte beim Übergang selbst sowie faire Bedingungen in der Ausbildungs- und Arbeitswelt.

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So schätzt die Bundesregierung die Ausbildungsmarktsituation 2013 ein

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN: Es werde offenbar grundsätzlich schwieriger, das betriebliche Angebot und die Nachfrage der Jugendlichen zusammen zu führen – sowohl nach Berufen, wie auch regional und anforderungsspezifisch.Die Vertragszahlen alleine seien kein Maßstab für die Bewertung der Ausbildungsmarktsituation. Angesichts der rückläufigen Schulabgängerzahlen sei auch die Nachfrage der Jugendlichen nach Ausbildungsplätzen gesunken. Die aktuelle Ausbildungsbilanz falle daher verglichen mit früheren Jahren vergleichsweise gut aus. Um Ausbildungsreife und Berufsorientierung zu fördern, legte die Bundesregierung in den letzten Jahren eine Reihe von Programmen auf. Mit flankierenden Maßnahmen sei es Ziel, die duale Ausbildung weiter zu stärken.

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Anspruch, Realität und Umsetzung eines Rechts auf Ausbildung

Berufs- und Wirtschaftspädagogik-online legt Refelxion berufspädagogischer Aspekte eines Rechts auf Ausbildung vor: Während ein Recht auf Bildung und ein Recht auf Arbeit als grundlegende Menschenrechte in der breiten Öffentlichkeit allgemeine Zustimmungen finden und z. B. in der Grundrechtecharta der EU fixiert sind, wird die Frage nach einem Recht auf berufliche Ausbildung erst jetzt verstärkt gestellt. Doch hinter einem rechtlich fixierten oder auch nur willentlich bekundeten derartigen Anspruch stecken viele unbeantwortete Fragen: Was bedeutet ein Recht auf berufliche Ausbildung
konkret? Welche Bedingungen müssten für eine Umsetzung vorliegen? Welche Erfahrungen liegen dort vor, wo bereits ein entsprechender Ansatz vertreten wurde? Welche Auswirkungen hätte ein verbrieftes Recht auf die betreffenden Adressaten, auf die Institutionen und auf das Berufsbildungssystem als Ganzes?

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Die 18. Legislaturperiode – Der Koalitionsvertrag

Nach zähen Verhandlungen ist es soweit: CDU, CSU und SPD konnten sich am 27. November 2013 auf einen Koalitionsvertrag einigen. Vor der Wahl wurde viel versprochen. Doch was steckt nun drin im Koalitionsvertrag? Von allem etwas: Fortschritte ebenso wie vergebene Chancen.

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„Recht auf Ausbildung“ als Grundrecht verankern

BAG KJS legt Positionspapier zum „Recht auf Ausbildung“ vor: Trotz guter Konjunktur und günstiger Lage auf dem Ausbildungsmarkt sind immer noch rund 1,5 Millionen junge Menschen im Alter zwischen 20 und 29 Jahren ohne Berufsabschluss. Von einem auswahlfähigen Angebot an Ausbildungsplätzen sind wir in Deutschland weit entfernt. Offiziell galten im letzten Ausbildungsjahr 15.650 Jugendliche als unversorgt. Hinzu kommen 60.379 junge Menschen in Alternativen, die ihren Ausbildungswunsch aufrecht erhalten, sowie knapp 90.000 junge Menschen, deren Verbleib der Bundesagentur für Arbeit unbekannt ist. Jugendliche, denen dauerhaft kein Start in Ausbildung gelingt, drohen gänzlich aus dem Blick von Politik und Öffentlichkeit zu geraten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) fordert daher die Verankerung des Rechts auf Ausbildung im Grundgesetz.

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