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Chancengerechtigkeit für alle jungen Menschen

Allen jungen Menschen sollen einen Zugang zu Lebensbereichen erhalten, die für ihre Persönlichkeitsentwicklung erforderlich sind. Mit ihrem Engagement setzt sich die BAG KJS für Chancengerechtigkeit ein. Da die Zukunft der Gesellschaft davon abhängt, welche Perspektiven und Möglichkeiten sie jungen Menschen eröffnent, fordert die BAG KJS politische Entscheider zu Veränderungen auf. Es sind gesellschaftliche Maßnahmen zur materiellen und imateriellen Unterstützung erforderlich, um alle Jugendliche stark zu machen. Dazu zählt die gesetzliche Verankerung einer Ausbildungsgarantie oder der Zugang zu beruflicher Ausbildung für alle jungen Geflüchteten ebenso, wie Entscheidung der Sanktionenvergehen für U25 im SGB II.

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Armut hat ein junges Gesicht

Die Bundesregierung hat den 5. Armuts- und Reichtumsbericht beschlossen. Dieser belegt, dass Deutschland ein gespaltenes Land ist. Einkommen und Vermögen ungleich verteilt. Die Armutsquote verharrt auf hohem Niveau. Manche Personengruppen sind besonders häufig von Armut und Ausgrenzung bedroht. Dazu zählen insbesondere Kinder und Jugendliche. 3,7 Millionen unter 18-Jährige haben schlechte Startchancen; Armut und Arbeitslosigkeit der Eltern sind die Hauptprobleme. Über 1,5 Millionen 18- bis 25-Jährige sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen oder bedroht. Jeder fünfte junge Mensch wächst in Armut auf und hat mit den Folgen zu kämpfen. Durch die Chancenungerechtigkeit in Schule und Ausbildung verfestigen sich finanzielle, soziale und emotionale Armutsverhältnisse. Die betroffenen Jugendlichen werden von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen. Bildung und Ausbildung sind zu stark von der sozialen Herkunft abhängig. Die besonders harten Sanktionen gegenüber jungen Menschen im Hartz IV-Bezug verschärfen die Lage und können zu Obdachlosigkeit führen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. macht sich seit langem für die Bekämpfung von Jugendarmut stark. Als Reaktion auf den 5. Armuts- und Reichtumsbericht fordert die BAG KJS Chancengerechtigkeit für alle jungen Menschn. Dazu trüge ein gesetzlich verankertes Recht auf Ausbildung, die Entschärfung des Sanktionsrechts im SGB II und eine stärkere Berücksichtigung der Belange Benachteiligter in politischen Entscheidungen bei – so führt die BAG KJS in Ihrem aktuellen Positionspapier aus.

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Allen jungen Menschen Teilhabe ermöglichen – Grundlagenpapier der BAG KJS zum Bundestagswahljahr

Ein wesentliches Ziel der Jugendsozialarbeit in katholischer Trägerschaft ist es, allen jungen Menschen Teilhabe zu ermöglichen und Jugendarmut zu verhindern. Jugendliche ohne Schulabschluss oder Berufsausbildung sind von Arbeitslosigkeit und Armut und damit von Wohnungslosigkeit besonders bedroht. Der beste Schutz gegen Armut ist ein existenzsicherndes Einkommen, welches gerade in Deutschland wesentlich vom Bildungsniveau abhängig ist. Doch im Bildungssystem gehen Jugendliche aus sozial schwachem Umfeld oder mit Migrationshintergrund noch immer viel zu oft verloren und sind von Teilhabe ausgeschlossen. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit steht das Festhalten an dem verschärften Sanktionsrecht für junge Menschen im SGB II einer zentralen Zielsetzung der gerade beschlossenen SGB II-Reform entgegen. Denn mit dem neuen § 16h SGB II sollen insbesondere Jugendliche mit besonderen Problemlagen besser erreicht werden. Eine gute Ausbildung und die Aussicht auf ein existenzsicherndes Einkommen sind Grundvoraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe. Daher fordert die BAG KJS, das Recht auf einen Ausbildungsplatz mit einem anerkannten Ausbildungsabschluss gesetzlich zu verankern. Diese Ausbildungsgarantie soll für alle in Deutschland lebenden jungen Menschen gelten.

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Berufsbildungsgesetz novellieren – Rechtsanspruch auf Ausbildung grundgesetzlich verankern

Die Linke will das Berufsbildungsgesetz novellieren, um mehr jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen. Zudem soll eine Mindestvergütung für die Auszubildenden festgelegt werden. Das fordert die Fraktion in ihrem Antrag. Nach wie vor sei die Lage am Ausbildungsmarkt für Jugendliche sehr angespannt. Während auf der einen Seite immer weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen worden seien, hätten immer mehr Betriebe ihre Ausbildungsplätze nicht besetzen können: mit 40.960 frei gebliebenen Ausbildungsplätzen habe die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Ende des Ausbildungsjahres 2014/2015 einen Anstieg von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr registriert. Gleichzeitig hätten die Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter zum 30. September 2015 bundesweit 20.712 unversorgte Bewerber verzeichnet. Diese jungen Menschen hätten weder eine Ausbildungsstelle angetreten noch seien sie in eine Alternative eingemündet. Darüber hinaus seien immer noch über 250.000 junge Menschen in den Maßnahmen des Übergangssystems verblieben. Da es nach wie vor keine gesetzlich verankerte Ausbildungsgarantie beziehungsweise ein Recht auf Ausbildung gebe, werde es für einen Großteil dieser jungen Menschen nahezu keine Möglichkeit geben, eine vollqualifizierende Ausbildung zu beginnen und abzuschließen. Daher tritt die Linke dafür ein, einen Rechtsanspruch auf Ausbildung im Grundgesetz zu verankern, sodass es allen jungen Menschen ermöglicht wird, eine vollqualifizierende, mindestens dreijährige Ausbildung aufzunehmen.

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