Die 18. Legislaturperiode – Der Koalitionsvertrag

Zentrale Punkte des Koalitionsvertrages aus Sicht der Jugendsozialarbeit: ## Für Jugendliche mit Migrationshintergrund soll die Optionspflicht entfallen. Die Schaffung eines modernen Staatsangehörigkeitsrechts jedoch bleibt aus.
## Für Menschen mit Behinderungen waren noch nie so viele wichtige Punkte in einem Koalitionsvertrag enthalten. Vom bisherigen Fürsorgesystem soll auf ein personenzentriertes Bundesteilhabegesetz umgestellt werden.
## Für unter 25-Jährige im Hartz-IV-Bezug ist eine Überprüfung der Sanktionsregeln vorgesehen. Da Praxiserfahrungen belegen, dass diese Sanktionspraxis Jugendliche in Wohnungslosigkeit und/oder illegale Geldbeschaffung drängt, kann eine solche Überprüfung eigentlich nur auf die Abschaffung der Sanktionen hinauslaufen.
## Der Eingliederungstitel im SGB II soll um 1,4 Milliarden Euro aufgestaut werden. Das ermöglicht den Jobcentern prinzipiell ein breiteres Angebot an Integrationsleistungen.
## Im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung sollen Sozialpartner und Länder einbezogen werden, um eine Ausbildungsgarantie umzusetzen. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch würde eine gesetzliche Verankerung eines Rechts auf Ausbildung verbindliche Voraussetzungen schaffen, eine solche Garantie tatsächlich umsetzen zu können. Die Einführung eines solchen Rechtsanspruchs ist ausgeblieben.
## Die Chancen einer assistierten Ausbildung sollen stärker genutzt werden, um benachteiligte Jugendliche in Ausbildung und Arbeit zu integrieren. Hierbei wird die Gestaltung der Umsetzung über den Erfolg entscheiden.
## Für die Initiative Bildungsketten sollen 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Dies bietet die Chance, die Unterstützungsangebote im Übergang Schule-Beruf auszubauen und weiterzuentwickeln.
## Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende sowie Weiterbildungsinteressierte sollen systematisch beraten werden, damit ihnen verschiedene Bildungspfade eröffnet werden. Dazu soll ein lokal verankertes Netzwerk von Beratungs- und Informationsangeboten eingerichtet werden.
## Die duale Ausbildung soll modernisiert und gleichzeitig gestärkt werden. Das Berufsbildungsgesetzt soll vor allem mit Blick auf mehr Durchlässigkeit evaluiert und ggf. angepasst werden.
## Die Chancengleichheit beim Zugang zu einem Beruf soll gefördert werden. Allen jungen Menschen in Deutschland soll ein Zugang zu einer ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechenden Ausbildung ermöglicht werden.
## Durch modellhafte Erprobung werden Länder und Kommunen weiter dabei unterstützt, dass junge Menschen am Übergang Schule-Beruf sozialpädagogische Begleitung und Beratung erhalten (vgl. Kompetenzagenturen, 2. Chance – Schulverweigerung)
## Bei der Ausgestaltung des Jugendkapitels im EU-Programm „Erasmus+“ sollen besonders die außerschulischen Akteure der Jugendarbeit und die non-formale Bildung einbezogen werden.
## Der strukturierte Dialog im Rahmen der EU-Jugendstrategie soll gestärkt werden.
## Das Konzept einer eigenständigen Jugendpolitik (resortübergreifend) soll gemeinsam mit Jugendlichen und Jugendverbänden weiterentwickelt weren. „
Weitere Details des Koalitionsvertrages entnehmen Sie dem Gesamtdokument „Deutschlands Zukunft gestalten“.

Quelle: CDU-Bundestagsfraktion; SPD-Bundestagsfraktion

Dokumente: Koalitionsvertrag_CDU_CSU_SPD_27_11_2013.pdf

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