Mietkaution als Zuschuss gegen Abtretung des Rückerstattungsanspruchs

Das Sozialgericht Berlin (SG) hat entschieden, dass die Tilgung eines Kautionsdarlehns aus den Regelleistungen unzulässig ist. Für Kautionstilgung ist in der Regelleistung kein Spielraum. Das SG Berlin hat die Kautionsgewährung auf Zuschussbasis angeordnet, dem Jobcenter allerdings die Möglichkeit eingeräumt, sich vom Hilfeempfänger eine Abtretungserklärung geben zu lassen, damit nach Rückzahlung der Kaution diese direkt an das JC gezahlt wird. Mit dieser Entscheidung kann gegen einen Bescheid, der die Kautionsdarlehensaufrechnung bestimment,  Widerspruch oder Überprüfungsantrag eingelegt werden, bzw. wenn eine Aufrechnung durch Vertrag/Erklärung des Betroffenen durchgeführt wird, diese jederzeit mit Bezugnahme auf § 46 Abs. 1, 2. Teilsatz SGB I zurückgenommen werden.

Quelle: Harald Thomé

Ähnliche Artikel

Standpunkt zum Reformgesetz der Kinder- und Jugendhilfe

Das Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) steht vor der parlamentarischen Beratung. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat zum Gesetz (KJHSRG) einen klaren Standpunkt (im Wortlaut):

Sozialstaat reformieren, Armut bekämpfen

Eine neue Studie des ifo-Instituts im Auftrag des AWO Bundesverbandes zeigt: Eine Zusammenführung von Sozialleistungen kann so gestaltet werden, dass Armutsrisiken sinken – insbesondere für

Zum Inhalt springen