Bisher erfolgte die berufsbezogene Sprachförderung über ein mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördertes Bundesprogramm. Dieses läuft Ende 2017 aus. Künftig wird die berufsbezogene Sprachförderung ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert und somit zu einem festen Bestandteil des Regelinstrumentariums für die Arbeitsmarktintegration.
Die berufsbezogene Sprachförderung des BMAS baut auf dem Integrationskurs des Bundesministeriums des Innern als staatliches Kernangebot zur nachhaltigen sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern auf. Sie dient dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.
Damit das gelingt, hat das Bundeskabinett die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung beschlossen. Sie wird zum 1. Juli 2016 als Regelinstrument verankert. Mittelfristiges Ziel ist es, die Sprachförderung im Rahmen eines neuen „Gesamtprogramms Sprache“ zu einem modularisierten System weiterzuentwickeln, um eine Sprachvermittlung aus einem Guss anbieten zu können.
Ausländerinnen und Ausländer einschließlich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund können eine Teilnahmeberechtigung für die berufsbezogene Deutschsprachförderung erhalten. Zielgruppe sind insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, aber auch Arbeit- und Ausbildungssuchende, Personen im Berufsanerkennungsverfahren sowie Auszubildende.
Für das Jahr 2016 will der Bund bis zu 179 Mio. Euro für die berufsbezogene Sprachförderung bereitstellen. Ab 2017 soll es jährlich insgesamt 200.000 Teilnehmerplätze geben.“
Die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung entnehmen Sie dem Anhang.
Quelle: BMAS
Dokumente: verordnung-deutschsprachfoerderung.pdf