Tag: 23. Mai 2016

Integration geflüchteter Mädchen und Frauen

Etwa 17.000 Frauen und Mädchen stellten im Januar 2016 erstmalig einen Asylantrag. Das war rund ein Drittel der Gesamtanträge. Doch über die „spezifische Situation der seit 2015 nach Deutschland geflüchteten Frauen und Mädchen“ weiß man wenig. Auch die Bundesregierung kann da nicht helfen. Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen hatten die Bundesregierung um mehr Informationen gebeten. Sie wollten wissen, wie viele der geflüchteten Frauen als Analphabetinnen hergekommen sind. Wie häufig sie Integrationskurse besuchen. Ob sie auf Dauer in Deutschland bleiben und hier auch arbeiten wollen. Die Bundesregierung verweist auf mehrere aktuelle Untersuchungen, die einen Überblick über die Lebensumstände der weiblichen Flüchtlinge in Deutschland geben sollen. Die Ergebnisse, die in diesem und im kommenden Jahr vorliegen sollen, dürften bereits vorhandene Erkenntnisse des BAMF ergänzen. Das BAMF weiß, dass 82 Prozent der Flüchtlingsfrauen keinen Beruf haben und rund ein Drittel von ihnen keine Schule besucht hat.

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Eine echte Ausbildungsgarantie einführen

Auch wenn der Berufsbildungsbericht 2016 auf den ersten Blick einen soliden Eindruck des deutschen Eindruck des deutschen Ausbildungsmarktes vermittelt, verweisen die Zahlen in mehreren Bereichen auf bedenkliche Entwicklungen – so finden die Grünen. Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem Antrag die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag bis zum 30.6.2016 ein Konzept und die haushalterisch hinterlegten Instrumente vorzulegen, um die im Berufsbildungsbericht 2016 genannten zentralen Herausforderungen zur Zukunftsfähigkeit des dualen Systems schon im Ausbildungsjahr 2016/2017 angehen zu können. Eine umfassende Ausbildungsgarantie soll unverzüglich umgesetzt werden, damit allen jungen Menschen – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus – der direkte Zugang zu einer Berufsausbildung mit anerkanntem Abschluss und damit der Weg in ein selbstbestimmtes Leben offensteht.

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Deutschland auf dem Weg zu einem Integrationsgesetz

Die Eckpunkte für ein Integraionsgesetz sehen für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive eine weitgehende Öffnung der etablierten Strukturen staatlicher Integrationsförderung vor. Flüchtlinge sollen in die bestehenden Regelsysteme des Förderns und Forderns einbezogen werden. Damit Asylbewerber mit anerkannten Flüchtlingen, anderen Drittstaatsangehörigen, die nicht aus humanitären Gründen nach Deutschland gekommen sind, aber auch mit Personen ohne Migrationshintergrund, die Hartz IV-Leistungen beziehen, gleichgestellt werden. Soziale Wohlfahrtsverbände mahnen an, dass Fordern das Fördern voraussetze und die entsprechenden Angebote nun massiv und passgenau ausgebaut werden müssten. Die Bundesregierung beabsichtigt, auf ihrer Klausurtagung am 24. Mai 2016 den Gesetzentwurf zu beschließen.

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