Autor: Silke Starke-Uekermann

Ausbildung für alle jungen Menschen – Konsequenzen für Berufsbildung und Förderung

Positionspapier des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit anlässlich des Berufsbildungsberichts 2010: Mit dem Ziel „Ausbildung für Alle“ fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit passende Förderinstrumente, um der Ausgrenzung benachteiligter Jugendlicher auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit bewertet dabei nicht allein den Berufsbildungsbericht 2010 aus Sicht der Jugendsozialarbeit, sondern gibt konkrete Hinweise, wie junge Menschen mit Unterstützungsbedarf dennoch eine Ausbildung abschließen können und nennt Kriterien, damit individuelle Förderung frühzeitig in der Schule beginnen und der Übergang in den Beruf gelingen kann. Im Fokus steht hier der Wunsch nach einer kohärenten Förderstrategie, zu der die Partner im Verbund ihre Expertise in die politische und fachliche Diskussion einbringen möchten. Abschließend erfolgt ein kurzer Ausblick auf die Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens.

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Konzepte und Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration benachteiligter junger Menschen

Katholische Jugendsozialarbeit plädiert für individuelle Hilfeleistungen: aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Arbeitsmarktpolitik hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. das Positionspapier „Konzepte und Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration benachteiligter junger Menschen“ beschlossen. Darin legt sie sehr dezidiert Forderungen und Ideen bezüglich eines künftigen Systems und der damit verbundenen geplanten Instrumentenreform (im SGB II und III) vor. Nachdem eine neue Struktur für die Trägerschaft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende geschaffen wird und die Bedarfssätze den Erfordernissen des Bundesverfassungsgerichtsurteils angepasst werden, steht auch eine grundsätzliche Instrumentenreform an. Es geht darum, die Instrumente zur Eingliederung den Erfordernissen anzupassen und vor Ort eine wirksame Hilfe zu gewährleisten. Nach Auffassung der Katholischen Jugendsozialarbeit sind besonders die Schnittstellen zwischen SGB II und SGB VIII in den Blick zu nehmen. Eine Koordination von Hilfeleistungen der unterschiedlichen Gesetzbücher ist notwendig um Integrationserfolge nachhaltig sicher zu stellen. Damit Integration junger Menschen gelingt und Armut verhindert werden kann, bedarf es einer ganzheitlichen Sicht der jungen Menschen, einer kohärenten Förderung und abgestimmte Hilfeleistung aus allen Rechtskreisen.

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Berufsorientierung – Ein Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung

Junge Menschen müssen in der Lage sein, lebenslang immer wieder neue Herausforderungen zu meistern. Dazu muss Berufsorientierung sie befähigen, in dem sie sich an der Person ausrichtet und ihr Entwicklung ermöglicht. Diese Forderung stellt eine neue Expertise, die das GPC herausgebracht hat. Eine so verstandene Berufsorientierung sprengt die Grenzen von Schule und muss alle Beteiligten an einen Tisch bringen.
Die Autoren Sven Deeken und Bert Butz gehen der Frage nach, wie eine Berufsorientierung aussehen kann, die dieser Wirklichkeit ins Auge sieht und die auch den Voraussetzungen der (sogenannten) Benachteiligten entspricht. Dazu erweitert die Expertise zunächst das Verständnis von Berufsorientierung. Angelehnt an die Ergebnisse des Programms „Schule-Wirtschaft/ Arbeitsleben“ betrachtet sie Berufsorientierung als einen individuellen Lernprozess, der lebenslang dauert.
Auf der Grundlage einer Standortbestimmung in der Berufsorientierung trifft der/die Jugendliche Entscheidungen und plant eigene Wege in den Beruf und in die Gesellschaft. Eine so verstandene Berufsorientierung stellt die Person in den Mittelpunkt, sie orientiert sich am Subjekt. Sie trägt damit zu neuen Lernkulturen und zur Entwicklung von Schulqualität bei.

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Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland: Erster Kinder- und Jugendreport

Bundeskanzlerin Angela Merkel verkleidet und unangekündigt zu Gast in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Diesen Wunsch formulierten junge Menschen im ersten Datenreport zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. So erlebe die Kanzlerin mal was das wirklich so passiert, findet eine 14jährige Jugendliche. Den Kinder- und Jugendreport legt die Arbeitsgemeinschaft vor. Zu Wort kommen jungen Menschen. Sie prangern die Verletzung ihrer Rechte in den Bereichen Familie, Wohnort, Schule und Ausbildung sowie Freizeit an. Um eine Chancengleichheit für alle Kinder- und Jugendlichen zu schaffen, fordern sie u.a. ein einheitliches Bildungssystem für ganz Deutschland.

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Armut hat ein junges Gesicht

„Kinder- und Jugendarmut überwinden.“ So lautet der aktuelle Beschluss des BDKJ-Hauptausschusses. In seinem Beschluss Armut zu bekämpfen, setzt sich der BDKJ ein für armutsfeste Bedarfssätze im SGB II, für Kostenfreiheit in allen Bildungsbereichen, für eine längere gemeinsame Beschulung, für die Umsetzung eines Rechts auf Ausbildung und für den Abbau prekärer Beschäftigung. Außerdem verpflichtet sich der Dachverband sein Engagement gegen Jugendarmut zu verstärken, Armutsfestigkeit der Mitgliedschaft in den Verbänden zu überprüfen und Solidaritätselemente für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche weiter zu entwickeln.

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