Autor: Silke Starke-Uekermann

Hauptschülerinnen und Hauptschüler mit weniger als 30% im dualen System

„Hier findest Du Deinen Ausbildungsplatz“, heißt es auf der Startseit der IHK-Lehrstellenbörse. Doch das gilt häufig nicht für Hauptschulabsolventen. Denn auf 61,6 Prozent der angebotenen Ausbildungsplätze können sie sich de facto gar nicht bewerben – sie werden durch die formalen Anforderungen von vornherein ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des DGB Bundesvorstands. Dieser hatte rund 44.000 offene Ausbildungsplatz-Angebote der bundesweiten IHK-Lehrstellenbörse ausgewertet. Der DGB kritisiert, es passe nicht zu den vielfachen Klagen über den Fachkräftemangel, wenn Unternehmen junge Menschen bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen von vornherein ausgrenzten. Mit der Assistierten Ausbildung und dem Ausbau der ausbildungsbegleitenden Hilfen seien Instrumente geschaffen worden, um gezielt leistungsschwächere Jugendliche und die Ausbildungsbetriebe zu unterstützen. Jetzt stehen die Unternehmen in der Pflicht diese zu nutzen, um mehr Jugendliche betrieblich auszubilden.

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Die Ausbildungslage für junge Menschen: Mismatch und weniger ausbildungswillige Betriebe

Das Bundeskabinett hat diese Woche den Berufsbildungsbericht 2015 beschlossen. Der Trend der letzten Jahre setzt sich fort: mehr Lehrstellen bleiben unbesetzt bei gleichzeitigem Rückgang an angebotenen Ausbildungsplätzen. Allerdings stehen nicht alle offenen Ausbildungsstellen allen suchenden Jugendlichen zur Verfügung. Junge Menschen mit Hauptschulabschluss werden bei der Bewerberwahl sehr häufig ausgeschlossen. Ebenso wie Jugendliche mit Migrationshintergrund oder ausländischer Staatsbürgerschaft. Dennoch ist für die Politik das duale System unverzichtbar. Über die Hälfte der Schulabgänger beginnen eine Berufsausbildung. Die Attraktivität der beruflichen Bildung soll weiter gesteigert werden. Den Mismatch am Ausbildungsmarkt überwinden will man mit dem neuen Förderinstrument „Assistierte Ausbildung“. Es ist das einzige Instrument, das Jugendliche und Betriebe gemeinsam untertützt.

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Empfehlungen zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Schulkindern

Für Kinder bis 14 Jahre kann derzeit nicht von einem verlässlichen und flächendeckenden Angebot der Schulkindbetreuung gesprochen werden. Daher setzt der Deutsche Verein das Thema Schulkindbetreuung auf die Agenda. Nach Auffassung des Deutschen Vereins sind die Angebote und Einrichtungsformen für Kinder im Schulalter – unabhängig davon, in welchem Verantwortungsbereich sie existieren – am Wohlergehen der Kinder auszurichten. Eine zentrale Herausforderung besteht hierbei in der Balance zwischen Erziehung, Bildung und Fürsorge einerseits und dem Bedürfnis nach Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit andererseits. Zur Sicherstellung des Bildungs- und Erziehungsauftrages, den vielfältigen Kooperationen mit den Eltern und der Implementierung eines Qualitätssicherungs- und -entwicklungssystems braucht es nach Auffassung des Deutschen Vereins ausreichendes und gut qualifiziertes, pädagogisches Personal. Zudem spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, dass die Gruppengrößen und Räumlichkeiten den Bedürfnissen der Kinder nach Überschaubarkeit und Beziehungsgestaltung angepasst werden. Dazu hat der Deutsche Verein Empfehlungen verabschiedet.

Das „Zusammenwirken“ von Schule und Kinder- und Jugendhilfe muss verstärkt werden. Der Deutsche Verein spricht sich deshalb für die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Erziehung, Bildung und Betreuung sowie vom Kind und von Familie aus, welches sich in einem verbindlichen Rahmen für die Schule und die Kindertagesbetreuung auf Landesebene niederschlagen sollte.

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Schnittstellenprobleme der Sozialgesetzbücher beseitigen

Die Forderung nach einer verbesserten Kooperation der Leistungsträger für die berufliche Integration junger Menschen ist seit langem Gegenstand fachpolitischer Diskussion. Das Thema ist auch Bestandteil des Koalitionsvertrages der Bundesregierung. Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat hierzu einen Vorschlag erarbeitet. Damit die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Sozialleistungsträger gelingt, sind gesetzliche Vorgaben erforderlich, so der DCV. In seinem Positionspapier „Berufliche Integration junger Menschen verbessern“, schlägt der Caritasverband konkrete gesetzliche Änderungen vor. Diese basieren auf einer fachlich fundierten Analyse der Problemsituation. Der DCV macht sich dafür starkt, das die unterschiedlichen Philosophien des SGB II, III, VIII oder XII nicht länger als Hemmniss in der Förderung Jugendlicher fungieren.

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Wenn junge Menschen schwer erreichbar sind

Es gibt Jugendliche, die wachsen unter schwierigsten Bedingungen auf. Die Jugendsozialarbeit will sie mit ihren Angeboten unterstützen und auf den Weg in einen Beruf begleiten. Doch was, wenn diese jungen Menschen die Hilfsangebote nicht sehen können oder wollen? Wenn sie die Maßnahmen und Angebote nicht annehmen? Die Fachhochschule Münster ist diesen Fragen in einem Forschungsprojekt auf den Grund gegangen. Eine fünfköpfige Forschungsgruppe unter Leitung von Prof. Dr. Joachim Merchel untersuchte Faktoren in der Biografie von Jugendlichen und wertete ihre Erfahrungen mit Einrichtungen aus, die dazu fürhen, dass Hilfen nicht wahr- oder angenommen werden. Damit Hilfeleistung gelingt, sollten die Angebote konsequent an den Jugendlichen und ihrer individuellen Biografie ausgerichtet werden. Ein weiteres wesentliches Erfolgskriterium sind besonders kompetente und engagierte Pädagogen und handwerktliche Fachkräfte. In der Realität sind die Träger jedoch konfrontiert mit eingeschränkter Finanzierung, kurzen Projektlaufzeiten mit entsprechend instabilen Arbeitsbedingungen, mit geringer Bezahlung der Mitarbeiter und einer hohen Personalfluktuation.

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