
Der neue §16h im SGB II – Eine gute Grundlage für rechtskreisübergreifende Kooperation
Die Bundesregierung plant Änderungen des SGB II, die aus ihrer Sicht zu einer Rechtsvereinfachung führen. Von vielen Seiten gibt es Kritik daran. Doch in der
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Die Bundesregierung plant Änderungen des SGB II, die aus ihrer Sicht zu einer Rechtsvereinfachung führen. Von vielen Seiten gibt es Kritik daran. Doch in der
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V., der Deutsche Caritasverband e. V. (DCV) und IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit – Deutschland e. V. plädieren für eine klare Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Schulsozialarbeit und für eine dauerhafte Absicherung des Angebots. In ihrem Positionspapier beziehen die katholischen Träger der Jugendsozialarbeit in der Debatte zur fachlichen und personellen Anbindung der Schulsozialarbeit Position. Aus ihrer Sicht ist es nicht zielführend, wenn das Angebot schulischem Dienstrecht unterliegt. Die Schulsozialarbeit bietet Kindern und Jugendlichen sozialpädagogische Unterstützung und Hilfestellung in allen schulischen und persönlichen Problemlagen. Wenn das System „Schule“ einerseits Beratungsgegenstand ist und die Schule das Angebot als Träger zugleich steuert, erschwert dies die vertrauliche Beratung und sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, Lehrerinnen und Lehrer. Zudem fehlt die fachliche Expertise der Kinder- und Jugendhilfe. Nur sie gewährleistet eine ganzheitliche Förderung, die Einbeziehung aller Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie den Sozialraum des Schülers oder der Schülerin.
Ausgehend von den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen werden in dem Papier die Argumente dargelegt, die für die Anbindung der Schulsozialarbeit an die Kinder- und Jugendhilfe sprechen.
Das Deutsche Jugendinstitut hat im Auftrag der Stadt München eine Studie durchgeführt zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die vier Jahre nach Ende der Pflichtschulzeit den
Gegen rechte Parolen widersprechen – aber wie gelingt das? Das Praxishandbuch des Vereins „Gegen Vergessen – Für Demokratie“ bietet eine ausführliche Übersicht über das Argumentationstraining
Neue Ausgabe des EINBLICK erschienen „Mit der am 3. Februar 2016 anstehenden Kabinettsitzung werden die nächsten Änderungen im SGB II konkret. Bereits im November 2012
Spitzenvertreter der Kommunen haben eine Übernahme der Unterbringungskosten für Flüchtlinge mit Hartz-IV-Bezug durch den Bund gefordert. „Die Städte möchten erreichen, dass der Bund die zusätzlichen
Als Grundlage für den Kinderreport 2016 hatte das Deutsche Kinderhilfswerk eine repräsentative Umfrage durchführen lassen. Eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland fordert umfangreiche
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will Kommunen bei der Integration von Neuzugewanderten unterstützen. Dazu fördert es die Einrichtung von kommunalen Koordinatoren, die die Bildungsangebote vor Ort besser vernetzen sollen. Ziele der Förderung sind: zum Einen die Bündelung der lokalen Kräfte und die systematische Einbindung aller zivilgesellschaftlichen Akteure. Zum Anderen die kommunale Koordinierung und ressorübergreifende Abstimmung optimieren.
Wir wissen zu wenig über die Lebenslagen und Perspektiven von Flüchtlingen. Das ist der Ausgangspunkt für ein neues Forschungsprojekt des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migrantion und der Robert Bosch Stiftung. Ein wissenschaftlicher Gesamtüberblick zur Wirkung des derzeitigen Aufnahme- und Versorgungssystems auf die Lebenslage von Flüchtlingen, zum Grad der Teilhabe an wichtigen gesellschaftlichen Bereichen, aber auch zu Erwartungen, Aspirationen sowie Qualifikationen von Flüchtlingen in Deutschland fehlt weitgehend. Das will das Forschungsprojekt ändern. Das Forschungsprojekt wird die Sicht der Flüchtlinge selbst in den Mittelpunkt rücken. Eine qualitative Befragung von Flüchtlingen soll fundiertes Wissen über ihre Lebenslagen und gesellschaftliche Teilhabe liefern sowie Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Integration. Als Grundlage wurde der momentane Forschungsstand ausgewertet und analysiert. Die Expertise mit dem Titel „Was wir über Flüchtlinge (nicht) wissen“ stellt den Stand der Dinge in den folgenden Bereichen dar: Arbeitsmarktzugang, Bildung und Ausbildung, sozialstaatliche Leistungen, Unterbringung, Gesundheit und Gesundheitsversorgung, soziokulturelle Integration, Qualifikation sowie Erwartungen und persönliche Ziele von Flüchtlingen. Es wird klar herausgearbeitet, wo weitere Erkenntnisse notwendig sind.
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) plädiert für einen Perspektivwechsel in der Debatte um junge Flüchtlinge. Wie alle jungen Menschen suchen auch Geflüchtete vor allem eine Zukunftsperspektive und benötigen dafür verlässliche Strukturen im Ankunftsland. Das BJK spricht sich gegen eine alarmistische Sichtweise aus und warnt vor schnellen und unüberlegten Gesetzesverschärfungen. Die jungen Menschen, die in Deutschland Schutz und Aufnahme Aufnahme suchen und aus unterschiedlichen Sozialisationskontexten stammen, bräuchten so schnell wie möglich den Zugang und die Integration in die Aufnahmegesellschaft. Das bedeute in erster Linie Bildung und Ausbildung, Begleitung sowie bei Bedarf Hilfe und Therapie.