Neue Förderung: kommunale Bildungsangebote für Neuzugewanderte koordinieren

(…) Die Bündelung der lokalen Kräfte und das ressortübergreifend abgestimmte Handeln sind Bestandteile eines übergreifenden kommunalen Bildungsmanagements. Aus diesem Grund ist die Fördermaßnahme eingebettet in das seit Mitte 2014 laufende Strukturförderprogramm „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“.

Die Transferinitiative ist die zentrale Initiative des BMBF, um Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) bundesweit dabei zu unterstützen, die Bildungssysteme auf kommunaler Ebene weiterzuentwickeln. (…)

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von Kreisen und kreisfreien Städten bei der Integration von Neuzugewanderten in unsere Gesellschaft. Die Aufgabe der kommunalen Koordinatorinnen und Koordinatoren ist die Koordinierung der relevanten Bildungsakteure auf kommunaler Ebene, um Bildungsangebote für Neuzugewanderte zu optimieren. Dadurch sollen Zugänge zum Bildungssystem verbessert, Bildungsangebote aufeinander abgestimmt und datenbasiert gesteuert werden. (…)

Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte. Kreisangehörige Kommunen können über die Antragstellung des Kreises einbezogen werden. Die Antragstellung erfolgt als Einzelvorhaben. (…)

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. (…) Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. (…)

Verfahren
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Bildungsforschung, Integration, Genderforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fon: 0228 3821-1322
Bildung-fuer-Neuzugewanderte@dlr.de

Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt. Die vollständigen und begutachtungsfähigen Unterlagen sind dem DLR-PT unter Nutzung von „easy-Online“ in elektronischer und zusätzlich in dreifacher Ausfertigung in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Es sind drei Vorlagetermine vorgesehen, der 1. März 2016, der 1. Juni 2016 und der 1. September 2016. (…)“

Link: www.transferagenturen.de

Link: www.bmbf.de

Quelle: Bundesbildungsministerium

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