Autor: Silke Starke-Uekermann

Alle Jugendlichen aus einer Hand fördern: Armutskarrieren beenden

Viele junge Menschen gehen immer noch leer aus auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. 65 Prozent der unter 25-jährigen Arbeitslosen sind ohne Berufsabschluss. Ihnen bleiben Chancen verwehrt. Häufig sind sie von Armut betroffen oder bedroht. Oft setzt sich das über Generationen fest. Solchen Armutskarrieren will der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Ende setzen. Auch das Hin- und Herschieben zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur soll ein Ende haben. Denn jenachdem, ob die Eltern gerade in Arbeit sind oder nicht, wechselt die Zuständigkeit der Behörden. Damit werden die Jugendlichen immer wieder mit neuen Ansprechpersonen konfrontiert. Bieziehen ihre Eltern Hartz IV, sind die Jobcenter für die Jugendlichen zuständig. Ist dies nicht der Fall, sind die Arbeitsagenturen ihr Ansprechpartner. Die Arbeitgeber und die Gewerkschaften (beide im BA-Verwaltungsrat) schlagen vor, dass zukünftig alle jungen Menschen von den Arbeitsagenturen betreut werden, sofern sie unter 25 Jahren sind und noch keine Erstausbildung abgeschlossen haben. Diese Betreuung soll aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Außerdem sollen die Arbeitsagenturen die alleinige Zuständigkeit für Rehabilitanden erhalten. Der BA-Verwaltungsrat verspricht sich durch die Beseitigung der Schnittstellenprobleme eine effiziente Beratung, Betreuung und Eingliederung die dem Sozialsystem langfristig erhebliche Kosten erspart.

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Leitfaden Sozialhilfe von A-Z

Die grundlegend überarbeitete Neuauflage des bekannten „Standardwerks für Arbeitslosengeld II-Empfänger“ ist erschienen. Er stellt zugleich mit den Regelungen des Arbeitslosengelds II auch die Regelungen der

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Welche Ein-Euro-Jobber werden qualifiziert?

Die Qualifizierung von Maßnahmeteilnehmer ist ähnlich wahrscheinlich, wie die Qualifizierung regulärer Beschäftigter. 23 Prozent der Ein-Euro-Jobber in Betrieben erhielten Qualifizierungsmaßnahmen. Bei regulär Beschäftigten nahmen circa 26 Prozent an Weiterbildung teil. (Datenbasis 2010). Ein-Euro-Jobber auch in ihrer persönlichen und beruflichen Ausbildung zu fördern bzw. zu qualifzieren, ist eine freiwillige Entscheidung der Betriebe. Sie können dafür Bewerbertrainings einsetzen, das Nachholen eines Schulabschlusses anbieten, soziale Kompetenzen fördern oder (fach)berufliche Qualifikationen vertiefen. Die Ergebnisse einer IAB-Untersuchung zeigen, dass jüngere Teilnehmer eher an Weiterbildung und Qualifizierung teilnehmen als ältere. Die Teilnahmewahrscheinlichkeit steigt zudem mit der Anzahl der Ein-Euro-Jobber in einem Betrieb an. Für die Qualifikationswahrscheinlichkeit ist nicht das Geschlecht entscheidend, sondern die auszuübende Tätigkeit.

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Das soziokulturelle Existenzminimum in Relation zum Lebensstandard der Bevölkerung definieren

Das soziokulturelle Existenzminimum ist in Relation zum Lebensstandard zu definieren. Das fordert der Deutsche Caritasverband (DCV) in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen. Der Regelbedarf sei davon abzuleiten, was eine Bevölkerungsgruppe mit niedrigem Einkommen für Güter ausgibt, die dem soziokulturellen Existenzminimum zuzurechnen sind. Das sieht der DCV in dem aktuellen Vorschlag zur Regelbedarfsermittlung nicht gewährleistet. Auch wenn er grundsätzlich mit der Ermittlungsmethode einverstanden ist, hegt der Spitzenverband Bedenken in einzelnen Punkten. Außerdem kritisiert der DCV die Wahl der Referenz-Gruppe im Statistikmodell.

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