Autor: Silke Starke-Uekermann

Berufsbildungsgesetz novellieren – Rechtsanspruch auf Ausbildung grundgesetzlich verankern

Die Linke will das Berufsbildungsgesetz novellieren, um mehr jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen. Zudem soll eine Mindestvergütung für die Auszubildenden festgelegt werden. Das fordert die Fraktion in ihrem Antrag. Nach wie vor sei die Lage am Ausbildungsmarkt für Jugendliche sehr angespannt. Während auf der einen Seite immer weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen worden seien, hätten immer mehr Betriebe ihre Ausbildungsplätze nicht besetzen können: mit 40.960 frei gebliebenen Ausbildungsplätzen habe die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Ende des Ausbildungsjahres 2014/2015 einen Anstieg von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr registriert. Gleichzeitig hätten die Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter zum 30. September 2015 bundesweit 20.712 unversorgte Bewerber verzeichnet. Diese jungen Menschen hätten weder eine Ausbildungsstelle angetreten noch seien sie in eine Alternative eingemündet. Darüber hinaus seien immer noch über 250.000 junge Menschen in den Maßnahmen des Übergangssystems verblieben. Da es nach wie vor keine gesetzlich verankerte Ausbildungsgarantie beziehungsweise ein Recht auf Ausbildung gebe, werde es für einen Großteil dieser jungen Menschen nahezu keine Möglichkeit geben, eine vollqualifizierende Ausbildung zu beginnen und abzuschließen. Daher tritt die Linke dafür ein, einen Rechtsanspruch auf Ausbildung im Grundgesetz zu verankern, sodass es allen jungen Menschen ermöglicht wird, eine vollqualifizierende, mindestens dreijährige Ausbildung aufzunehmen.

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Integration durch Bildung

Die Integration hunderttausender Flüchtlinge durch Bildung ist eine zentrale Gemeinschaftsaufgabe, der sich Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam annehmen müssen, finden die Grünen. In einer kleinen

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Integration Geflüchteter und Geringqualifizierter in den deutschen Arbeitsmarkt

Um geflüchtete Menschen und Geringqualifizierte bestmöglich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren, ist eine große gesamtgesellschaftliche Anstregung unerlässlich. Viele dieser Menschen finden nicht von heute auf morgen den Weg in den erstern Arbeitsmarkt. Fehlende Sprachkenntnisse und Qualifizierungsunterschiede sind wesentliche Hürden für eine nachhaltige Beschäftigung. Deshalb haben sich der Vorstand und Verwaltungsrat der BA, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf ein neues Kooperationsmodell verständigt, das auf bewährten Förderansätzen aufbaut. Damit erwerbsfähige, nicht mehr berufsschulpflichtige Personen mit Migrationshintergrund und mit erheblichen Sprachdefiziten besser und schneller in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integriert werden können, setzt die Regionaldirektion und der Zusammenschluss der Arbeitgeber in Baden-Württemberg auf eine modulare Teilqualifizierung. Flächendeckend soll in Baden-Württemberg die Integrationsqualifizierung Sprache und Beruf (IQSB) umgesetzt werden. Für die Umsetzung der IQSB wurden die fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte der Module, die sich am Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufes orientieren, mit der Vermittlung von Fachsprache und (Arbeits)Kultur angereichert. Die Maßnahme dauert sechs Monate.

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