Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe

Die Bundestagsfraktion Die Linke wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele Kinder- und Jugendliche seit dem Jahr 2011 Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

Die Regierung führt in ihrer Antwort aus, dass die Statistik der Bundesagentur für Arbeit über Berechtigte in Bezug auf Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende berichte. Aufgrund der spezifischen Ausgestaltung bei der Leistungsbereitstellung (Geld- oder Sachleistung, Gutscheine, Kartensysteme etc.) sowie in Hinblick auf die ausführenden Träger sei die Statistik in diesem Bereich weiterhin im Aufbau und weise derzeit Datenlücken und Untererfassungen auf.

Daten für das Jahr 2016 lägen bis einschließlich für den Berichtsmonat Juni vor. Die nachfolgend genannte Anzahl von Personen hatte im jeweiligen Monat Anspruch auf mindestens eine Leistung für Bildung und Teilhabe: 506 000 im Januar, 1.144000 im Februar, 525000 im März, 518000 im April, 527000 im Mai und 529000 im Juni. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die Zahlen im Februar Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf umfassen.

Aufgrund der spezifischen Arten der Leistungsgewährung seien statistisch ausschließlich festgestellte Bedarfe und rechnerische Leistungsansprüche für Bildung und Teilhabe zugänglich. Daten über tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen (sogenannte Zahlungsansprüche oder Auszahlungen) seien statistisch nicht verfügbar.“

Quelle: Heute im Bundestag

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