Wir sind gegen rechtes Gedankengut im Netz.
Wir möchten uns für den Schreibfehler im heutigen Newsletter entschuldigen. Den Fehler haben wir auf unserer Internetseite umgehend korrigiert. Quelle: BAG KJS
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Der Leitfaden zum „Recht auf Bildung für Flüchtlinge“ wurde von der Autorin Dr. Barbara Weiser vom Caritasverband Diözese Osnabrück aktualisiert. Die Broschüre behandelt die rechtlichen
Mit einem neuen Online-Portal will der junge Internet-Unternehmer Felix Hüning allen Menschen mit Behinderungen eine weitere Möglichkeit anbieten, eine Festanstellung zu finden. Hüning brachte im
Der Wirtschaftswissenschaftler Thomas Straubhaar wirbt für eine breite gesellschaftliche Debatte über soziale Ungleichheit. „Wir müssen Mittel finden, dass sich die Gesellschaft durch Globalisierung und Digitalisierung
Laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sollen die Landeskriminalämter in Baden-Württemberg die Personalien von unbegleiteten minderjährigen Ausländern genauer überprüfen und nachträglich vollständig erfassen. Das
Streit über den Nationalen Bildungsbericht im Bildungsausschuss: “ „Das Bildungswesen in Deutschland ist zwar auf einem guten Weg, aber insbesondere bei der Bildungsgerechtigkeit gibt es
Von der seit August 2015 geltenden neuen Bleiberechtsregelung haben bislang rund 4.100 langjährig in Deutschland nur geduldete Menschen profitiert. Das berichten die Grünen. Aus einer
Mit einem neuen Förderprogramm will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dabei helfen, Barrieren für Menschen mit Behinderungen in der beruflichen Bildung abzubauen. Der Einsatz digitaler Medien soll es Menschen mit Behinderungen erleichtern, Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Wer beispielsweise aufgrund von Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen an einigen Tagen das Haus nicht verlassen kann, soll so gleichermaßen aktiv in das Unterrichtsgeschehen eingebunden werden. Selbstgedrehte Lernvideos, Podcasts oder der Einsatz neuer Technik wie Virtual-Reality-Brillen sollen dies möglich machen. Institutionen aus der Aus- und Weiterbildung und der Inklusionsförderung wie Bildungsträger, Kammern, Verbände, Gewerkschaften und Unternehmen sind aufgerufen, Förderkonzepte einzureichen.
Armut im Jugendalter nimmt zu; in einer Phase, in der viele Weichen für das Erwachsenenleben gestellt werden, vor allem auch, was Ausbildung und Beruf betrifft. Der 18. Geburtstag erweist sich als besonders kritische Station, weil bestimmte Hilfeleistungen enden. Wohnungslosigkeit von jungen Erwachsenen gehört mittlerweile zum Bild unserer Städte. Was macht Armut mit den betroffenen jungen Menschen? Armutsmilieus, aus denen viele kommen, sind durch Arbeitslosigkeit, gebrochene Arbeitsbiografien, Lebensführung ohne Transferleistungen, zu geringe Lohneinkünfte und SGB-II-Bezug geprägt. Diese Gruppe junger Menschen wird gegenwärtig auch durch junge Geflüchtete verstärkt, die Schwierigkeiten haben, ihren Weg in Ausbildung und Arbeitswelt zu finden. Wie beeinflusst dies alles Bildungsteilhabe und Bildungserfolg? Diese Fragen diskutierte das JahresforumExtra – eine gemeinsame Veranstaltung der Stadt Karlsruhe und der Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative. Anläßlich der Tagung verabschiedeten die Veranstalter eine Positionierung. Sie bekennen sich dazu, dass die Bekämpfung von Jugendarmut zum Thema der Kommunalen Koordinierung gemacht werden muss.
Das Bundesministerium des Inneren hat einen Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vorgelegt. Für Verbände bestand eine sehr kurze Frist der Rückmeldung, was erkennen lässt, dass keine breite gesellschafltiche Diskussion zu den Vorhaben der Bundesregierung gewünscht ist. Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen, die Kinder und Jugendliche betreffen. Der Gesetzentwurf sieht in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, unverzüglich nach Zuweisung bzw. Beginn der regulären Inobhutnahme Asylanträge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu stellen. Der Gesetzentwurf sieht eine erhebliche Ausweitung der Personengruppe vor, die (unbefristet) zum Verbleib in Aufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden kann. Auch Kinder und Jugendliche sind hiervon nicht ausgenommen.