Ausbildungsgarantie vom jungen Menschen her denken, nicht von der Wirtschaft 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit auch Vorschläge zur Umsetzung einer Ausbildungsgarantie vorgelegt. Eine Ausbildungsgarantie einzuführen ist im Koalitionsvertrag verankert und damit erklärter politischer Wille. Für den Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit ist die Entscheidung, das Ausbildungsstellenangebot bedarfsgerecht auszubauen, überfällig. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. belegt seit Jahren in ihrem Monitor Jugendarmut in Deutschland, dass tatsächlich viel mehr Jugendliche ohne Ausbildungsplatz verbleiben als es die offizielle Statistik glauben machen will. Auch im Jahr 2022 wollten 116.647 junge Menschen eine Berufsausbildung beginnen und fanden keine Stelle. Die Vorschläge des BMAS greifen daher aus Sicht der BAG KJS und des Kooperationsverbundes zu kurz. Grundsätzlich begrüßt der Verbund, dass mit dem Gesetzentwurf eine Ausbildungsgarantie realisiert werden soll, die möglichst allen Jugendlichen den Zugang zu einer berufsqualifizierenden Ausbildung eröffnet. Aus Sicht des Kooperationsverbundes dominiert aber die wirtschaftliche Perspektive der Fachkräftesicherung. Seine Kritik formuliert der Verbund in einer Stellungnahme.

Eine Ausbildungsgarantie ist unbedingt inklusiv zu gestalten

Damit tatsächlich alle Jugendlichen eine Berufsausbildung absolvieren können, genügt es nicht, lediglich 3.000 zusätzliche Eintritte in ein Angebot der außerbetrieblichen Berufsausbildung zu ermöglichen und dafür die Zielgruppe auf marktbenachteiligte Jugendliche zu erstrecken. Die außerbetriebliche Ausbildung richtet sich an jungen Menschen, die von sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen betroffen sind. Der Gesetzentwurf lässt offen, wie eine solche Fördermaßnahme lediglich marktbenachteiligten Jugendlichen als Alternative zu einer betrieblichen Ausbildung gerecht werden kann. 

Der Kooperationsverbund kritisiert zudem, dass die schulischen Ausbildungen nicht in die Ausbildungsgarantie einbezogen werden. Vielmehr würden bestehende Abgrenzungen zementiert. 

Aus Sicht des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit lässt der Gesetzentwurf die inklusive Perspektive vermissen. Der Kooperationsverbund fordert einen gleichberechtigten Zugang zur Berufsausbildung für alle jungen Menschen. Die Garantie richtet sich an alle Jugendlichen mit Ausbildungswunsch, auch an diejenigen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen. Daher ist die Ausbildungsgarantie unbedingt inklusiv zu gestalten. Sie muss einen diskriminierungsfreien Zugang zur regulären Berufsausbildung ermöglichen. 

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit; BAG KJS 

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