Inklusion ist ein Menschenrecht und daher nicht verhandelbar. Inklusion im Verständnis der Jugendsozialarbeit heißt: Alle jungen Menschen haben ein Recht auf vollständige Teilhabe und Ausbildung. Inklusion zu realisieren verlangt nicht nur individuelle Unterstützung, sondern auch strukturelle Veränderungen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. fordert hierzu das Recht auf Förderung und Ausbildung für alle jungen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Beeinträchtigungen, Bedürfnissen und Talenten ein. Dieses Recht zu realisieren erfordert einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel, der auch die Organisation von Bildung und Arbeit grundlegend verändern wird. Die BAG KJS will diesen Wandel mitgestalten. Katholische Jugendsozialarbeit entwickelt ihre Angebote im Sinne einer individuellen Förderung kontinuierlich weiter und zielt auf Befähigung und Ermächtigung aller jungen Menschen ab. In einer Erklärung macht BAG KJS unmissverständlich deutlich: Inklusion muss jetzt beginnen! Die Inklusionserklärung liegt auch als Broschüre vor, in die eine Übersetzung in einfache Sprache integriert ist.
Quelle: BAG KJS