Die Koalition will die die Kinder- und Jugendhilfe reformieren. In einem gemeinsamen Antrag fordern CDU/CSU und SPD die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Kinderschutz, die Übergänge zwischen den verschiedenen Leistungssystemen, die Fremdunterbringung, die Heimaufsicht und die Unterstützung von Herkunftsfamilien verbessert sowie die Qualifizierung und Unterstützung von Pflegeeltern weiterentwickelt. Die fachliche und finanzielle Verantwortung müsse dabei weiterhin bei den Kommunen und Ländern verbleiben. Nach den Vorstellungen von Union und Sozialdemokraten sollen im Rahmen des Reformprozesses die Perspektiven und Erfahrungen junger Menschen und Familien mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit familiengerichtlichen Verfahren berücksichtigt werden. Zudem soll die Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, des Familienrechts und des Gutachterwesens weiterentwickelt werden.
Kinder- und Jugendhilfe reformieren – viel Kritik für bisherigen Prozess
Der Versuch, die Kinder- und Jugendhilfe (Sozialgesetzbuch VIII) zu reformieren, war in der letzten Legislaturperiode gescheitert. Es gab zwar einen vom Parlament beschlossenen Gesetzentwurf, aber dieser fand keine Zustimmung im Bundesrat. Jetzt holte die Koalition das Reformbestreben wieder in den Bundestag.
Anlässlich der aktuellen Debatte im Bundestag hatten Grüne und Linke eigene Anträge vorgelegt, die jedoch gegen die Stimmer der Koalition keine Mehrheit fanden. Die Linken betonen ihre Kritik an dem Verfahren und wollen die Reform „auf neue Füße stellen“. Die Grünen machen sich in ihrem Antrag für Ombudsstellen und Beschwerdemöglichkeiten stark. Der Antrag der Koalition wurde direkt im Bundestag beschlossen. Üblicher Weise werden solche Anträge an den entsprechenden Ausschuss überwiesen und dort ausführlich beraten und diskutiert.
Bessere Reform durch Dialog?
Das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend hat eine Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ gestartet. Damit soll eine Grundlage für eine passgenaue Reform des SGB VIII geschaffen werden. Die bereits erarbeiteten Inhalte und Ergebnisse des Diskussionsprozesses aus der letzten Legislaturperiode sollen aufgenommen und weiterentwickelt werden. Insbesondere die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, etwa zur Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung oder zur Inklusion für junge Menschen mit Behinderungen, sollten mit einbezogen werden. Auch die Ergebnisse verschiedener Dialogforen sollen berücksichtigt werden. Gleiches gilt für eine Vielzahl von Stellungnahmen, dieVerbände und Interessengruppen abgegeben hatten.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; Die Linke; BMFSFJ