Im Haushaltsjahr 2014 wurden von den 303 Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit) und Kommunen („gemeinsame Einrichtungen“: Jobcenter gE) insgesamt 2,133 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) ausgegeben, 10 Millionen Euro (0,5 Prozent) mehr als im Haushaltsjahr 2013 bzw. 201 Millionen Euro (8,6 Prozent) weniger als im Haushaltsjahr 2012.
In acht der 16 Länder wurde im Haushaltsjahr 2014 von den Jobcentern gE mehr für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben als im Haushaltsjahr 2013. In allen Ländern (Jobcenter gE) wurde im Haushaltsjahr 2014 weniger für diese Leistungen ausgegeben als im Haushaltsjahr 2012. Gemessen an den für diese Ausgaben in 2014 zugeteilten Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 2,677 Milliarden Euro für die 303 Jobcenter gE wurden im Haushaltsjahr 2014 lediglich 79,7 Prozent für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ ausgegeben.
Abrechnungsergebnisse zur Verwendung der von den 303 Jobcentern gE nicht für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegebenen etwa 544 Millionen Euro lagen bei Redaktionsschluss nicht vor. Der weit überwiegende Teil dürfte der Deckung von Mehrausgaben für die „Verwaltungskosten“ der Jobcenter gE gedient haben.“
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe