SGB VIII Novelle und ein inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz

Die geplante Neuausrichtung des SGB VIII ist in Umfang und Auswirkung vergleichbar mit den gesetzlichen Änderungen zur Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetztes vor 25 Jahren. Der mehrfach seit April 2016 angekündigte Referentenentwurf für die Neuregelung des SGB VIII liegt bis heute nicht vor, zuletzt stand ein nicht autorisierter Arbeitsentwurf vom 23.08.2016 zur Verfügung. auf der Grundlage dieses Arbeitsentwurfs haben die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jguendhilfe (AGJ) sowie die Erziehungshilfefachverbände Stellung bezogen.

Die AGJ warnt nachdrücklich vor den Folgen einer Umsetzung des vorgelegten Arbeitsentwurfes. Die Reform ist hochkomplex. Dass ein so großes Vorhaben wie das der „inklusiven Lösung“ Auswirkungen auf eine Vielzahl unterschiedlicher weiterer Fragestellungen hat, ist unstrittig. Allerdings enthält der Arbeitsentwurf weitgehende Veränderungsvorschläge, die weder den einschlägigen Fachdiskursen über die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe noch wissenschaftlich fundierten fachlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe gerecht werden.

In ihrer Stellungnahme „Widersprüche im Reformprozess“ gleicht die AGJ ihre Positionen mit dem Arbeitsentwurf ab, schärft diese und greift anlässlich der vorgeschlagenen Regelungen weitere Aspekte auf.

Die Erziehungshilfefachverbände erkennen den Verdienst des BMFSFJ an, die sehr unterschiedlichen politischen Zielvorgaben des Bundes und der Länder zur Inklusion und zur Weiterentwicklung der Erziehungshilfe deutlich vorangebracht zu haben. Der politische Entwicklungsprozess zu einer inklusiven Gesellschaft ist nicht mehr aufzuhalten. Dennoch üben sie Kritik. In die Arbeitsfassung der Gesetzesnovelle sind eine Vielzahl von anderen Regelungsvorschlägen mit weitgehenden Veränderungsvorschlägen der Kinder- und Jugendhilfe eingegangen, die in der Kürze der Zeit und Unübersichtlichkeit kaum auf ihre Rechtsfolgen und Nebenwirkungen sorgsam zu prüfen und zu diskutieren sind. Das Reformvorhaben ist hoch komplex und für die Regelungen in der Entwurfsfassung des SGB VIII vom 23.08.2016 fehlt die Akzeptanz der Praxis und der Wissenschaft völlig.

Die Verbände warnen vor der Umsetzung des Arbeitsentwurfs.“

Die Stellungnahme der AGJ und einen Zwischenruf der Erziehungshilfe entnehmen Sie in vollem Textumfang dem Anhang.

Link: www.bvke.de

Quelle: BVkE; AGJ

Dokumente: Zwischenruf_Erziehungs_Verbaende_SGB_VIII_Reform.pdf

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