Am 6. August 2016 trat das Integrationsgesetz in Kraft. Das Gesetz erlangt eine Duldung zum Zweck der beruflichen Ausbildung. Eine Arbeitshilfe zu §60a Abs. 2 Satz 4ff AufenthG bietet Praxistipps und erläutert Hintergründe. Deutlich wird darin auch, dass die Rechtssprechung und mehrere Bundesländer die restriktive Auslegung der gesetzlichen Regelung durch Bayern oder das Bundesinnenministerium nicht teilen.
Die Arbeitshilfe hat den Stand 1. Februar 2017. Autorin ist Kirsten Eichler von der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster. Die Arbeitshilfe soll bei Bedarf aktualisiert werden.
Die Arbeitshilfe steht im Anhang zum Download zur Verfügung.“
Quelle: Harald Thomé
Dokumente: Arbeitshilfe_Ausbildungsduldung_Stand_01.02.2017_Webversion.pdf