Eine Absenkung der Wohnstandards für Hartz-IV-Bezieher ist von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Dies schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Die Regierung betont, dass nach einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegten Regelungsvorschlag sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten weiterhin unmittelbar an den Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes orientieren soll – in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Maßstab seien nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Verhältnisse des unteren Standards des örtlichen Wohnungsmarktes.
Vorgabe des Koalitionsvertrages soll umgesetzt werden, indem das SGB II nur einen gesetzlichen Rahmen schafft
Das Bundessozialministerium hat den Ländern einen Regelungsvorschlag unterbreitet. Dieser sieht vor, eine Satzungsermächtigung für die Leistungen Unterkunft und Heizung im SGB II einzuführen. Für Herbst ist ein entsprechender Gesetzentwurf des Ministeriums geplant. Dabei soll das SGB II bzw. die ausführenden Landesgesetze nur einen gesetzlichen Rahmen für die Festsetzung von Grenzwerten oder Pauschalen schaffen. Die konkrete Ausgestaltung der Frage, welche Kosten als angemessene Wohnkosten auszutauschen sind, soll den Kommunen obliegen.
Laut Bundesregierung wird damit eine Vorgabe des Koalitionsvertrages umgesetzt, die Regelungen zu Kosten der Unterkunft und Heizung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten transparent und rechtssicher auszugestalten.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages