Rechtsgutachten warnt vor geplanten Kürzungen und Strukturänderungen bei Kinder- und Jugendhilfe

Kolping Deutschland, Mitgliedsorganisation der BAG KJS, kritisiert gemeinsam mit uns und weiteren Mitgliedern den Kabinettsentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG). Dieser ist mehr am Sparziel als an den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien orientiert. Im Fokus eines Rechtsgutachtens steht die Betrachtung des Verhältnisses von Angeboten der Jugendsozialarbeit gegenüber Hilfen zur Erziehung.

Mit der Strukturreform will die Bundesregierung der hohen Kostenbelastung in der Kinder- und Jugendhilfe entgegenwirken. Um die Konsequenzen einer solchen Ausrichtung der Reformen zu beleuchten – insbesondere in Bezug auf das Jugendwohnen und das Verhältnis von „Hilfen zur Erziehung” und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit – hat Kolping Deutschland gemeinsam mit mehreren Partnern der Jugendsozialarbeit bei Bernzen Rechtsanwälte ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Kolping und seine Partner betonen, durchaus Verständnis für die Konsolidierung der Haushaltslage zu haben. Doch die im Gutachten dargelegten Auswirkungen dürfen nicht ausgeblendet werden: Eine fachlich nicht begründete Verschiebung der Zuständigkeiten wird langfristig zu höheren Folgekosten führen und zusätzliche Hürden für junge Menschen schaffen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Studien zeigen zudem, dass sich frühzeitige, passgenaue sozialpädagogische Unterstützung bereits nach wenigen Jahren finanziell auszahlt. Kurzsichtige Kürzungen seien daher der falsche Weg.

Die zentralen Kritikpunkte:

Der Vorrang der Jugendsozialarbeit gegenüber den Hilfen zur Erziehung ist nicht zielführend. Der Vorrang der Jugendsozialarbeit vor den „Hilfen zur Erziehung“ verkennt, dass beide Angebote unterschiedliche Zielgruppen und Zielrichtungen haben. Zudem unterstellt die Reform, ohne dies empirisch zu belegen, dass die Zuordnung bisher überwiegend zugunsten der fiskalisch teureren „Hilfen zur Erziehung” erfolgt – eine Annahme, die auch nicht im Interesse der Kommunen liegen dürfte. Die geplante Ausweitung der Angebote der Jugendsozialarbeit ist zudem nicht mit zusätzlichem Personal oder finanziellen Ressourcen hinterlegt.

Der Anspruch einer inklusiven Jugendhilfe wird nicht eingelöst. Das eigentliche Ziel einer inklusiven Jugendhilfe – Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen Hilfen aus einer Hand zu bieten – wird durch eine sogenannte Experimentierklausel auf Jahre verschoben. Der Kabinettsbeschluss streicht die im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 bereits verankerte Selbstverpflichtung, die Rechtskreise zum 1. Januar 2028 zusammenzuführen. Stattdessen sollen bis Ende 2032 Erkenntnisse gesammelt werden – faktisch wird eine gesetzliche Regelung damit auf 2033 vertagt.

Der Vorrang infrastruktureller Hilfen ist zu kurz gedacht. Auch der Vorrang wohnortnaher, niedrigschwelliger Angebote gegenüber individueller Einzelfallhilfe ist problematisch: Nicht jedes Kind lässt sich damit erreichen. Zumal unklar ist, wie viel Geld tatsächlich im Bereich der “Hilfen zur Erziehung” eingespart werden kann, wenn die Angebote im Sozialraum vorrangig greifen sollen.

Die Verbände fordern daher, das Gesetz vor der endgültigen Verabschiedung nachzubessern.

Die Position der BAG KJS zum Kabinettsentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe finden Sie hier.

 

Text: Michael Scholl, Grundlagenreferent bei der BAG KJS

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