Die Beschäftigungsentwicklung und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit scheinen nicht mehr miteinander zu kommunizieren. Das dynamische Beschäftigungswachstum in Deutschland führte zu einem mageren Abbau der Arbeitslosikeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit. JedeR vierte Transferempfänger/-in bezieht die Leistung seit mehr als neun Jahren. Es gibt einen leichten Rückgang, dieser ändert aber nicht wirklich etwas daran: 1,14 Millionen Menschen verbleiben dauerhaft im Hartz-IV-Bezug. Die Arbeitsmarktpolitik sollte daran etwas ändern. Doch scheint dies seit Einführung von Harzt-IV nicht zu gelingen. Auch die 9. Novelle des SGB II – die sogenannte Rechtsvereinfachung – verspricht keinen Erfolg. Hartz IV ist ein bürokratisches Monster. Alleine im Jahr 2016 gab es über 640.000 Widersprüche und 115.000 klagen. Hinzu kommt, dass eine langfristig angelegte Integrationsstrategie unter den Haushaltsbedingungen kaum möglich ist. Die Jährlichkeit von Haushalten ist mit mittel- oder langfristiger Förderung entsprechender Personalkreise nicht kompatibel. Im aktuellen Wahlkampf formulieren einzelne Politiker Änderungdsbedarfe; ausgewählte Punkte der Agenda 2010 könnten zurückgenommen werden. In diesem Kontext hat die Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit ein Gutachten zum Reformbedarf der Grundsicherung vorgelegt. Heinrich Alt formuliert darin erste Reformvorschläge. Aber Alt stellt auch deutlich heraus, nicht die Investition in Arbeitslosigkeit, sondern die Investition in die Zukunft der Beschäftigung muss handlungsleitend sein. Gebraucht wird weniger Bürokratie. Stattdessen passgenaue Aus- und Weiterbildungsangebote für ungelernte, Alleinerziehende und Langzeitarbeitslose.