Tag: 4. April 2016

Deutschland als Mitgestalter internationaler Migrationspolitik

Eine nachhaltige globale Migrationspolitik kann dazu beitragen, dass Migration positive Entwicklungseffekte für Herkunfts- und Zielländer und für die Migranten selbst erzielt (Triple Win). Globale Migrationspolitik ist bislang allerdings nur Stückwerk. Ein verbindliches Regelwerk zur globalen Gestaltung von Migration gibt es nur im Ansatz. Dieser „Flickenteppich“ muss hinsichtlich des Fairness-Gedankens in der Migrationsgestaltung weiterentwickelt werden. Die Studie des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung, bietet eine Bestandsaufnahme des internationalen Systems der Global Migration Governance an und nimmt darin eine aktuelle Standortbestimmung für Deutschland vor. Die Studie konstatiert, dass sich Deutschland in der internationalen Migrationspolitik seit einigen Jahren – fast unbemerkt von der Öffentlichkeit – von einem zurückhaltenden Beobachter immer mehr zu einem Global Player mit Gestaltungsanspruch entwickelt. Damit Deutschland in Zukunft sein Gewicht und seinen Einfluss im aufgeklärten Eigeninteresse einsetzen kann, um neue institutionelle Strukturen zu schaffen und die Spielregeln im Sinne von Triple Win weiterzuentwickeln, wird ein Weg vorgeschlagen, der von Maßnahmen auf nationaler Ebene über konkrete Formen bilateraler Zusammenarbeit bis zur Neuordnung der institutionellen Architektur auf globaler Ebene reicht.

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Standards in der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften

Auf Initiative vieler Hochschullehrender ist ein Positionspaier zur sozialen Arbeit mit Geflüchteten in Gescheinschaftsunterkünften entstanden. Das Papier hat breite Unterstützung gefunden. Neben der Entwicklung des Arbeitsfeldes beschreibt es konzeptionelle Anforderungen, die notwendige fachliche Qualifikation und Ausstattung. Auch wenn soziale Arbeit (historisch bedingt) in erster Linie an den Staatsbürgerstatuts geknüpft ist, haben sich menschenrechtliche, subjektorientierte und im weitesten Sinne humanistische fachliche Perspektiven sowie Unterstützungskonzepte entwickelt, die nicht auf eine solche Beschränkung festgelegt sind. Aktuell ist Soziale Arbeit zunehmend gefragt, auch diejenigen zu unterstützen, die sich nicht auf Bürger/-innenrechte berufen können, die von einem Teil der Leistungen des Sozialstaates ausgeschlossen sind oder die ihre Abschiebung befürchten müssen. Die Soziale Arbeit steht einerseits vor der Herausforderung, neu Angekommene darin zu unterstützen, ein sicheres und gutes Leben zu gestalten und andererseits deren mindere Rechtsstellung als Einschränkung der individuellen und gesellschaftlichen Entwicklung zu kritisieren. Gleichzeitig sind Problemstellungen zu bearbeiten, die erst aus ungesicherten Aufenthaltsbedingungen resultieren. Die Soziale Arbeit sieht sich entsprechend aufgefordert, rechtliche Festlegungen, auf deren Grundlage Menschen das Recht auf Aufnahme, Schutz und Unterstützung verwehrt wird, kritisch zu hinterfragen. Das gilt gleichermaßen für die generelle Schlechterstellung wie für aktuell stattfindende Entrechtungen. Das bedeutet auch, sich der Erwartung zu verweigern, an der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen mitzuwirken.

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