Tag: 16. November 2015

Ermittlung des Existenzminimus

Die “ Ermittlung eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Anfrage an die Bundesregierung. Darin verweist die Fraktion darauf, dass

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Langer Hartz IV-Bezug ist nicht immer gleichbedeutend mit langzeitarbeitslos

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersuchte, wie Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug zusammenhängen: Die Zahl der Langzeitarbeitslosen verharrt seit 2010 bei einer Million, etwa jeder Dritte Arbeitslose ist schon mindestens ein Jahr arbeitslos. Unter den Langzeitarbeitslosen ist zwischen 2010 und 2014 der Anteil von Personen gestiegen, deren Chancen am Arbeitsmarkt eher ungünstig sind. Die Wahrscheinlichkeit, aus Langzeitarbeitslosigkeit in eine ungeförderte Beschäftigung zu wechseln, liegt durchschnittlich bei etwa 1,5 Prozent pro Monat, aus Kurzzeitarbeitslosigkeit heraus ist sie etwa sechsmal höher. 4,4 Mio. erwerbsfähige Personen bezogen im Jahr 2014 Arbeitslosengeld II, 70 Prozent von ihnen für mindestens 21 der letzten 24 Monate. Allerdings ist nur jeder vierte dieser Langzeitleistungsbezieher auch langzeitarbeitslos, die übrigen sind entweder kürzer als ein Jahr arbeitslos, erwerbstätig oder stehen dem Arbeitsmarkt beispielsweise wegen Kinderbetreuungsaufgaben nicht zur Verfügung. Fast 1,2 Mio. erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Personen erhielten von Anfang 2005 bis Ende 2013 durchgehend Leistungen. Dennoch stellt Arbeitslosigkeit für Leistungsbezieher meistens nur eine von verschiedenen Phasen in ihrer Biografie dar.

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Wird die Ausbildung junger Menschen mit Behinderung erschwert?

Menschen, für die aufgrund ihrer Behinderung keine Regelausbildung möglich ist, können eine Fachpraktiker-Ausbildung machen. Sie ist theoriereduziert und praxisnäher gestaltet als eine „normale“ Ausbildung. Die Ausbilderinnen und Ausbilder müssen dafür seit 2012 die „Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation“ (ReZA) nachweisen. Vor allem für kleine und mittlere Betriebe kann das ein Problem sein, denn die Fortbildung dauert zwei Monate (insgesamt 320 Stunden). Die GRÜNEN haben Kritik der Betriebe zum Anlass genommen, um von der Bundesregierung zu erfahren, wie sie die Situation einschätzt. Außerdem wollen die GRÜNEN wissen, welche statistischen Erhebungen zur Erfassung der Ausbildungssituation behinderter Jugendlicher die Bundesregierung plant. Die GRÜNEN stellen zudem in Frage, ob die ReAZ einen Beitrag zur Inklusion leistet. Sie plädieren für eine Qualifizierung der Ausbilderinnen und Ausbilder, deren Inhalt und Umfang dem Alltag im Betrieb gerecht wird. Auf wenig praxisrelevante Inhalte, wie die Geschichte der Rehabilitation oder eine ausführliche Auseinandersetzung mit dignostischen Klassefizierungen, könnte verzichtet werden.

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