Das Gesetz zur bundesweiten Umverteilung von minderjährigen Flüchtlingen tritt voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft. In der nächsten Kalenderwoche soll das Gesetz im Bundestag beraten werden. Die Bundesfachverbände für Erziehungshilfen BVkE, EREV, AFET und der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. haben zum aktuellen Gesetzesentwurf einen offenen Brief an die politischen Vertreterinnen und Vertreter formuliert. Sie plädieren für eine gute Versorung im Rahmen der Jugendhilfe, die die individuelle Lebenssituation berücksichtigt. Von politischen Vertretern fordern die Verbände, sich für eine Gleichbehandlung aller Kinder und Jugendlichen und eine Stärkung der Rechte der UMF einzusetzen. Den jungen Flüchtlingen, die in der Bundesrepublik eine neue Zukunft suchen, sollte auch aufgrund des demografischen Wandels eine schulische und berufliche Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland geboten werden. In diesem Feld besteht erheblicher Handlungsbedarf.