Tag: 23. Juni 2014

Zu wenig sozialintegrative Leistungen im Hartz-IV-System?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, dass dem „Fordern“ zu wenig sozialintegrative Leistungen als „Fördern“ entgegengesetzt werden. Mit Hartz IV wurde die größte Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt. Eine zentrale Idee war die Bündelung der kommunalen Erfahrungen aus der ehemaligen Sozialhilfe mit den arbeitsmarktlichen Kompetenzen der Arbeitsagenturen. Sozialintegrative Hilfen sollten mit beruflichen Integrationsleistungen verzahnt werden, die Gewährung aller individuellen Hilfen aus einer Hand war beabsichtigt. Den Hartz-IV-Empfängern und -Empfängerinnen sollte mit einer umfassenden Beratung und Unterstützung geholfen werden. Doch die Praxis sieht ganz anders aus. Von einer ganzheitlichen Betreuung kann meist nicht gesprochen werden. Dies zeigen nicht nur die Daten, die der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden, sondern auch neue Forschungsberichte.

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Ausnahmeregelungen beim Mindeslohn schaden den Arbeitsmarktchancen von Langzeitarbeitslosen

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans Böckler Stiftung (WSI) legt Studie zu Ausnahme von Mindestlohn vor: Ausnahmeregelungen schaden den Arbeitsmarktchancen von Langzeitarbeitslosen und schwächen das Tarifsystem. Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung sollen Langzeitarbeitslose von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns für die ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung ausgenommen werden. Diese befristete Ausnahme soll die Wiedereingliederungschancen von Langzeitarbeitslosen erhöhen und ihnen einen besseren Übergang in eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Da die Ausnahmeregelung nur in tarifungebunden Betrieben Anwendung finden kann, wird zudem nicht-tarifgebundenen Unternehmen ein deutlicher Wettbewerbsvorteil verschafft und damit ein Anreiz zur Absenkung von Tarifstandards oder sogar zur Schwächung der Tarifbindung gesetzt.

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