Die Bundesrepublik Deutschland verletzt den von ihr ratifizierten Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Das ist das Ergebnis des Alternativberichts zur Umsetzung des Pakts in Deutschland, den die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Vereinten Nationen (UN) vorgelegt hat. Mit der Einführung von Studiengebühren, dem Festhalten am selektiven Schulsystem, dem Mangel an Kindertageseinrichtungen und dem Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte verstöße Deutschland gegen das Recht auf Bildung. Die GEW monierte außerdem, dass die Bundesregierung in ihrem offiziellen Staatenbericht zur Umsetzung des Pakts den Bericht des UN-Sonderberichterstatters Vernor Muñoz aus dem Jahr 2007 mit keinem Wort erwähne. Das selektive Schulsystem in Deutschland benachteilige Kinder aus armen und Familien mit Migrationshintergrund. Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen würden gleiche Bildungschancen in einem inklusiven Schulsystem verweigert. Auch damit verletze Deutschland das Recht auf Bildung. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 im Jahr 1973 ratifiziert. Derzeit befasst sich der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen in Genf mit dem fünften Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Pakts und mit dem von der GEW eingereichten Alternativbericht.