Tag: 15. November 2010

Anforderungen an das künftige EU-Jugendprogramm – Stellungnahme der AGJ

Mit einem aktuellen Konsultationsaufruf eröffnet die Europäische Kommission die öffentliche Diskussion über die Ausgestaltung eines neuen Jugendprogramms als Teil der nächsten Programmgeneration der
Europäischen Union (EU) ab 2014. Mit einer Stellungnahme beteiligt sich die Arbeitsgemeinschaft für Kinder-und Jugendhilfe – AGJ an der genannten Konsultation und beschreibt ausgehend von einer kurzen Zwischenbilanz des laufenden Programms notwendige Rahmungen, Zielsetzungen und Eckpunkte des künftigen EU-Jugendprogramms. Das aktuelle Programm JUGEND IN AKTION richtet sich in der Regel an junge Menschen im Alter von 15 bis 28 Jahren und zielt darauf ab, unter jungen Europäerinnen und Europäern einen Sinn für aktive Bürgerschaft, Solidarität und Toleranz zu entwickeln und sie in die zukünftige Gestaltung der EU einzubinden. Bislang erreicht mit 0,13 Prozent nur einen verschwindend kleinen Teil der insgesamt etwa 98 Millionen jungen Menschen in der EU, der Anteil der Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf ist ausbaufähig. Ausgangspunkt für die Ausgestaltung des neuen EU-Jugendprogramms sollten mehr Möglichkeiten und mehr Chancengleichheit für alle jungen Menschen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt sein.

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Entwicklungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt

Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt ist von unterschiedlichen Einflüssen und Entwicklungen geprägt: So wird z.B. der Ausbildungspakt bis 2014 verlängert. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Paktpartner liegt dabei auf der intensiveren Betreuung und Unterstützung schwächerer Jugendlicher. Zum Gelingen des Übergangs in Ausbildung sollen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Bildungsketten-Initiative bereits ab der 7. Klasse begleitet werden. Das Kolpingwerk Deutschland fordert in diesem Zusammenhang allen Jugendlichen ein auswahlfähiges Ausbildungsangebot anzubieten. Die Bundesregierung hingegen plant den Ausbildungsbonus zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen. Der Ausbildungsbonus ist ein finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Die Bundesregierung vertritt die Aufassung, dass der demografische Wandel die Einmündungchancen derjenigen die schon lange auf eine Ausbildungsstelle warten, verbessert. Ungeachtet des demografischen Wandels sorgt immer wieder das Paradox unbesetzter Stellen einerseits und ausbildungslose Jugendliche andererseits für Diskussion. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) veröffentlichte eine Untersuchung zur Besetzung von Ausbildungsstellen. Darin werden Fragen beantwortet wie, welche Betriebe Abstriche bei der Bewerberqualifikation machen oder bei welchen Betrieben und aus welchen Gründen Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben.

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Unzureichende Bildung zieht durch erhöhte Kriminalität hohe Folgekosten nach sich

Bertelsmann Stiftung legte neue Studie vor: Für Deutschland wird erstmals ein kausaler Zusammenhang zwischen unzureichender Bildung und Kriminaltiät nachgewiesen. Dass „Mehr Bildung – weniger Kriminalität“ bedeutet, wurde bereits seit Jahren von Jugendforschern und Politikern behauptet. Doch nun ist es quasi „amtlich“. Die Wirtschaftswissenschaftler Horst Entorf und Philip Sieger von der Universiät Frankfurt am Main vertreten die These: würde die Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss um einen Prozentpunkt gesenkt, würden Raub- und Erpressungsdelikte um sieben Prozent zurückgehen. Außerdem kommen die beiden Autoren der Studie zu dem Ergebnis, Fälle von Schwerstkriminalität wie Mord und Totschlag hätte es im letzten Jahr 420 weniger gegeben, wenn die Zahl der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss um die Hälfte geringer gewesen wäre. Verstärkte Bildungsmaßnahmen könnten zu Einsparungen der Folgekosten durch Kriminalität führen. Laut konservativen Berechnungen der Forscher betrogen diese Folgekosten rund 1,42 Milliarden Euro pro Jahr. Vor allem die Stadtstaaten würden von verbesserter Bildungschancen profitieren, denn sie haben derzeit die höchsten Kriminalitätskosten pro Einwohner.

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