Tag: 15. März 2010

Zusammenhang zwischen Qualifikationsstruktur und Erwerbsbeteiligung

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) legt Forschungsbericht beruflicher Qualifikation im Hinblick auf Erwerbstätigkeit und Unterbeschäftigung vor: zwischen Erwerbsbeteiligung und der Höhe des Berufsabschlusses besteht ein enger Zusammenhang. Für Personen ohne Berufsausbildung ist das Risiko arbeitslos zu werden bzw. zu sein deutlich größer als für qualifizierte Fachkräfte. Stellen für Fachkräfte hingegen können nicht besetzt werden, da nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht. Die schlechte Arbeitsmarktlage in Ostdeutschland birgt jedoch auch für Personen mit Berufsabschluss ein höheres Risiko von Erwerbsleben ausgeschlossen zu sein, als im Westen. Bei Frauen sind kaum Unterschiede in der Qualifikationsstruktur festzustellen im Vergleich von Voll-, Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung. Hingegen spiegelt sich bei Männern in der Beschäftigungsform ein deutlicher Unterschied in der Qualifikationsstruktur wider.

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Anforderungen an die Arbeitsgesellschaft und soziale Grundsicherung aus der Perspektive von Frauen

IN VIA – Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland – legt Positionierung zu Entwicklungen in der Arbeitsgesellschaft vor: Frauen arbeiten häufiger als Männer in Arbeitsverhältnissen, die unsicher oder schlecht bezahlt sind. 70 Prozent aller Erwerbstätigen, die zu einem Niedriglohn arbeiten, sind weiblich. Besonders alleinerziehende Frauen sind häufig von staatlicher Unterstützung abhängig. Anlässlich des Internationalen Frauentages forderte IN VIA eine Arbeitsmarktpolitik und Rahmenbedingungen für eine soziale Grundsicherung, die geschlechtsspezifische Benachteiligungen abbauen statt sie zu verfestigen.
Der Frauenverband sieht die Notwendigkeit, dass eine soziale Absicherung vor allem durch sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit zu erreichen sein muss. Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen wird abgelehnt. Jede Frau und jeder Mann soll im Rahmen der individuellen Fähigkeiten eine Existenz sichernde und familienfreundliche Beschäftigung erhalten können. Hierzu sollen vor allem für gering qualifizierte Personen zusätzliche öffentlich finanzierte Arbeitsplätze geschaffen werden.

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Integrationsarbeit für den Personenkreis U25 – neuer Leitfaden regelt fachliche und prozessuale Ausrichtung

Bedingt durch die Einführung eines rechtskreisübergreifenden Leitkonzeptes für die Integrationsarbeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden neue Regelungen für die Gruppe der unter 25-Jährigen notwendig. Ein Leitfaden zur fachlichen Ausrichtung der Aufgabenwahrnehmung für diesen Personenkreis beschreibt die neuen Regeln. Er stellt die fachliche Grundlage für die Teams U25/Berufsberatung und Teams Akademische Berufe dar und bezieht sich auf unter 25-Jährige ohne Berufsabschluss.

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