Integrationsarbeit für den Personenkreis U25 – neuer Leitfaden regelt fachliche und prozessuale Ausrichtung

Im Mittelpunkt des Leitfadens steht die Beschreibung von Strukturen, Prozessen und fachlichen Standards. Zu Beginn steht die Darstellung von Aspekten der Kundensteuerung. Methodische Fragen klammert der Leitfaden weitgehend aus, da sie Gegenstand eigener fachlicher Konzepte sind.

Auszüge aus dem Leitfaden U25:
Grundlagen
Für die fachliche Arbeit mit dem Personenkreis U 25 sind die nachfolgenden Grundlagen handlungsleitend: …

Charakteristika der primären beruflichen Entscheidung
Der Begriff der primären Berufsentscheidung verdeutlicht, dass es sich um den Einstieg in das Berufsleben handelt, dem weitere berufliche Entscheidungen folgen werden. Die Frage, ob und wie die erste Schwelle bewältigt wird, hat entscheidenden Einfluss auf die berufliche und damit auch persönliche Entwicklung junger Menschen. Fehlentscheidungen sind nur mit Verlusten (materiell und zeitlich – für alle Beteiligten) revidierbar. Neben der möglichst unmittelbaren und nachhaltigen Integration geht es deshalb auch um die Vermittlung bzw. Entwicklung von Informations- und Entscheidungskompetenzen. Sie sollen eigenständiges Handeln ermöglichen und zu einem kompetenten Umgang mit späteren beruflichen Entscheidungssituationen befähigen. Damit wirkt die kompetente Unterstützung an der ersten Schwelle weit über die Erstentscheidung hinaus.

Charakteristika des Personenkreises U 25 ## Jungen Menschen fehlen in der Regel sowohl berufliche Erfahrungen als auch fundierte berufsbezogene Entscheidungskompetenzen.
## Fähigkeiten und Fertigkeiten sind entwicklungsfähig, Interessen können sich stark verändern. Der persönliche Entwicklungsprozess ist dynamisch und in der Regel stark von äußeren Einflüssen abhängig.
## Genau in dieser Entwicklungsphase müssen Aussagen zur Berufseignung gemacht werden, die – da sie sich sowohl auf die Ausbildung als auch die Berufsausübung beziehen – einen Prognosezeitraum von mehreren Jahren umfassen: Frühzeitige betriebliche Auswahlverfahren haben zur Folge, dass berufliche Alternativen 1 bis 1½ Jahre vor Schulentlassung zu erarbeiten sind.
## Die Besonderheiten des Berufeinstiegs und die arbeitsmarktpolitische Bedeutung eines präventiven Ansatzes begründen – sowohl aus Sicht des Individuums als auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht – ein stärkeres Maß an aktiver Unterstützung, als dies in der Regel bei einem erwachsenen und berufserfahrenen Arbeitnehmer erforderlich ist.
## Der Kontakt zwischen dem Ratsuchenden bzw. dem Bewerber und der Beratungsfachkraft beruht in aller Regel auf Freiwilligkeit. Konsequenzen, die sich aus dem Bezug finanzieller Leistungen für Beratung und Vermittlung ergeben (…), gibt es meist nicht. …
Die Dienstleistungen Berufsorientierung und Berufsberatung sind im Team U 25/Berufsberatung eigenständige Dienstleistungen unabhängig von einer vermittlerischen Unterstützung.

Gesamtkonzept im Überblick
Die Grundstruktur des Dienstleistungsangebots (…) stellt sich damit wie folgt dar:

1. Kundensteuerung: Die Vorklärung des Anliegens geschieht durch das Kundenportal (…). Soweit das Anliegen nicht direkt dort oder im BiZ erledigt werden kann, wird eine Anmeldung für ein Beratungsgespräch entgegen genommen und das „Arbeitspaket“ (Anmelde- und Beratungsbogen) durch das Kundenportal ausgehändigt bzw. zugeschickt.

2.Beratungstermin: Ein Anliegen, das über Informationswünsche hinausgeht …, mündet in einen Beratungstermin. Das Beratungsgespräch kann unterschiedliche Zielsetzungen haben, die zwischen Beratungsfachkraft und Ratsuchendem vereinbart werden. Je nach Fallkonstellation kann das Gespräch direkt nach der Klärung des Anliegens oder nach der gemeinsamen Erarbeitung des Zielberufs in die Struktur des Integrationsprozesses (…) übergehen. …

3. Beratung und bewerberorientierte Ausbildungsvermittlung bleiben in der Hand der Beratungsfachkraft, die stellenorientierte Vermittlung übernimmt die Vermittlungsfachkraft im Arbeitgeber-Service.

Kundensteuerung
Die Kundensteuerung erfolgt durch das Kundenportal: Empfang, Eingangszone (EZ) und Service-Center (SC) klären die Anliegen vor und bearbeiten sie zum Teil abschließend bzw. leiten die Kunden an den richtigen Ansprechpartner weiter. Ziel ist es, Berater und Vermittler möglichst zu entlasten und bei ihnen Kapazitäten zu gewinnen, die sie insbesondere für komplexe Beratungs- und Vermittlungsfälle nutzen können. Der Qualität der Vorklärung des Kundenanliegens im Kundenportal kommt daher eine herausragende Bedeutung zu.
Das Team U 25/Berufsberatung ist in seiner Gesamtheit für die Integration junger Menschen verantwortlich und damit sowohl für Ausbildungsvermittlung als auch Arbeitsvermittlung zuständig. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit der Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte im Team.
Ist ein Jugendlicher sowohl an der Aufnahme einer Ausbildung als auch an der Vermittlung einer Arbeitsstelle interessiert, stellt sich die Frage, wer für seine Betreuung verantwortlich ist. Wird Ausbildung als das Hauptanliegen des Kunden identifiziert, liegt die Integrationsverantwortung im Rahmen des 4-Phasen-Modells Ausbildungsvermittlung bei der Beratungsfachkraft. …

Berufsorientierung
Berufsorientierung hat in den bisher dargestellten Abläufen noch keine Berücksichtigung gefunden. Sie gehört jedoch zum originären Dienstleistungsangebot der BA und wird aus drei Gründen vor der beruflichen Beratung und der Ausbildungsvermittlung angesprochen: ## Wenn man Berufsorientierung als individuelle Aufgabe des Einzelnen betrachtet (der Jugendliche orientiert sich, welche Wege ihm überhaupt offen stehen), dann liegt diese Phase in der Regel vor einer berufswahlrelevanten Entscheidung oder der Suche nach einer (Ausbildungs-)Stelle.## Durch die Angebote zur Berufsorientierung nach § 33 SGB III erfüllt die BA ihren Auftrag, präventiv Berufsaufklärung zu betreiben und trägt somit zur Herstellung von Ausbildungs- und Berufswahlreife – eine wesentliche Voraussetzung für den Vermittlungsprozess – bei. ## Gleichzeitig übernimmt die „klassische“ Berufsorientierung auch eine steuernde Wirkung bezogen auf Art und Umfang der Nachfrage nach den anderen Dienstleistungen der BA. … Berufsorientierung ist ein eigenständiges Dienstleistungsangebot der BA zur Heranführung an das Thema Berufswahl, zur Entwicklung der für berufliche Entscheidungen notwendigen Kompetenzen sowie der Vermittlung eines realistischen Bildes von der Arbeitswelt und von Berufen. Weiterhin dient sie zur Vorstellung des Dienstleistungsangebots der BA, zur Anregung von Eigenaktivität und zur Herstellung von Transparenz über die Angebote anderer Akteure und Partner in der Berufswahlvorbereitung. Sie trägt damit maßgeblich dazu bei, dass der Übergang Schule – Beruf/Studium reibungslos erfolgen kann sowie Ausbildungs- und Studienabbrüche vermieden werden. Berufsorientierung der BA richtet sich auch an Kunden, die keine weiteren personalen Beratungs- oder Vermittlungsangebote in Anspruch nehmen wollen.

Berufsorientierung bereitet die individuellen Dienstleistungen vor. Sie kann Beratung von allgemeinen Informationen entlasten, gegebenenfalls auch ersetzen. Das wird immer dann der Fall sein, wenn der Kunde die für seine Berufs-/…wahl benötigten Informationen oder
Hinweise in ausreichendem Umfang und ausreichender Qualität erhalten hat und damit selbstständig weiterarbeiten kann. …

Ratsuchenden sind besser auf das Gespräch vorbereitet und können gezielter fragen. Viele Jugendliche benötigen Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle und bei der Auswertung gesammelter Informationen. Dabei hängt der Unterstützungsbedarf stark vom Bildungsstand sowie vom Elternhaus und Netzwerken ab. … Hier ist es Aufgabe der Beratungsfachkräfte, die Informationen mit den Ratsuchenden gemeinsam zu strukturieren, zu bewerten und in eine konkrete Berufswegplanung zu übersetzen. Dies kann nur im individuellen Gespräch geleistet werden.

Gleiches gilt für die Beziehung zwischen Berufsorientierung und Ausbildungsvermittlung. Berufsorientierung macht diese bekannt und entlastet den persönlichen Kontakt von grundlegenden Informationen. Medien und Maßnahmen zur Berufsorientierung sind in die Geschäftsprozesse eingebunden und stellen wesentliche Elemente zur Förderung der Eigenaktivität der jungen Menschen dar. …

Berufsberatung
Konstitutive Elemente
Berufsberatung als Leistung der Arbeitsförderung ist in den §§ 29 ff. SGB III konkretisiert. Wichtige Festlegungen sind: ## Berufsberatung ist Pflichtleistung der Arbeitsagenturen und richtet sich an Jugendliche und Erwachsene (§ 29),## Berufsberatung umfasst Auskunft und Rat zu allen beruflichen Fragen (§ 30), ausdrücklich genannt sind auch Fragen schulischer Bildung, ## Art und Umfang richten sich nach dem Beratungsbedarf des einzelnen Ratsuchenden (§ 29), ## Eignung und Neigung sind ebenso zu berücksichtigen wie die Leistungsfähigkeit der Ratsuchenden sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten (§ 31). … Die Vielfalt der Anliegen und Fallkonstellationen schließt eine schematisierte Vorgehensweise aus. Dennoch gibt es Standards, die das Beratungsgeschehen charakterisieren und Qualität von Beratung sicherstellen helfen: ## Art, Umfang und Ziel der Beratung richten sich nach dem individuellen Problem bzw. der Fragestellung des Ratsuchenden. Dazu kann auch das Angebot einer Sprechstunde in der Schule gehören. ## Beratungsgespräche unterliegen dem Prinzip der Ergebnisoffenheit, d. h. dass es keine vorgefertigten Lösungen gibt und der Ratsuchende letztlich entscheidet, ob er einem Rat/einer Handlungsempfehlung folgt. Das schließt ein, dass er eventuelle Konsequenzen (z. B. Ablehnung eines Vermittlungswunsches oder einer finanziellen Leistung) trägt. ## Der Berater muss Beratungsprozesse so gestalten, dass Ratsuchende ihre Überlegungen frei äußern können. … ## Beratung orientiert sich an Kompetenzen und Potenzialen des Ratsuchenden und stellt nicht die Defizite des Ratsuchenden in den Vordergrund.
## Ratsuchender und Berater/in sind Koproduzenten – Beratung kann nur gelingen, wenn beide Seiten verbindlich zusammenwirken. Gemeinsam sind sie für den Erfolg der Beratung verantwortlich. Dies findet seinen Niederschlag in konkreten Absprachen und Vereinbarungen.
## Beratung unterliegt der Vertraulichkeit.

Bei allen Beratungsgesprächen, die einen Folgekontakt nach sich ziehen, ist das Beratungsergebnis schriftlich festzuhalten. Hiermit wird das gemeinsame Verständnis von Beratungsfachkraft und Ratsuchendem über das Ergebnis der Beratung und weitere Aktivitäten transparent, das Gesprächsergebnis gesichert und dem Kunden ausgehändigt. Eine Eingliederungsvereinbarung nach §37 SGB III ist lediglich bei Ausbildungsuchenden abzuschließen.

Sprechstunde in der Schule
Sprechstunden in der Schule sind eine besondere Organisationsform von Beratung. Sie geben Schülern die Gelegenheit, in der Regel ohne vorherige Terminvereinbarung, mit dem Berater ein kurzes Gespräch zu führen. Der zeitliche Rahmen für diese Gespräche beträgt meist 10 bis 20 Minuten.
In den Sprechstunden können Anliegen abschließend bearbeitet werden, wenn es um folgende Anliegen geht: ## Beantwortung von Fragen zum Dienstleistungsangebot, ## Erteilen von Auskünften, ## Fortführung von Gesprächen mit früheren Ratsuchenden bzw. Bewerbern. Ein Folgegespräch ist erforderlich bei: ## nicht abschließend geklärten Anliegen, ## einer erforderlichen Psychologischen Untersuchung oder einer standardisierten Eignungsuntersuchung (BWT), ## Aktivitäten, die auf Ausbildungsvermittlung zielen. Zwar ist in den Sprechstunden ein Übergang in das 4-Phasen-Modell Ausbildungsvermittlung möglich, in der Regel reicht die Zeit jedoch nicht für eine vollständige Standortbestimmung (Eignungsklärung) aus. Wird nach der Beratung im Rahmen der Sprechstunde ein Folgekontakt vereinbart (in der Sprechstunde oder als terminierte Beratung in der Agentur für Arbeit), so ist ebenfalls das Beratungsergebnis schriftlich festzuhalten.

Durchführung des Integrationsprozesses
Unter Ausbildungsvermittlung werden im Rahmen des arbeitnehmerorientierten Integrationsprozesses alle Aktivitäten verstanden, die Jugendliche bei der Integration in eine Ausbildung nach § 35 SGB III unterstützen. Unter eine Ausbildung nach § 35 SGB III fallen in diesem Zusammenhang:## betriebliche Ausbildungen, die einen nach dem BBiG oder der HWO anerkannten Ausbildungsberuf vermitteln, ## Sonderfälle der schulischen Ausbildungen gemäß HEGA 12/08 – 09 – Nachweis schulischer Ausbildungsplätze und Sonderfall der Vermittlung in schulische Ausbildungsgänge (Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Hebamme/ Entbindungspfleger), ## Berufsausbildungen für behinderte Menschen, ## Ausbildungen in nicht anerkannten Ausbildungsberufen für Bewerber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ## Ausbildungen in der Seeschifffahrt. Über die Definition des § 35 SGB III hinaus erfasst das 4-Phasen-Modell ## die Ausbildungen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen und ## Jugendliche, die nicht ausbildungsreif sind, wenn davon auszugehen ist, dass sie nach entsprechender Förderung in eine betriebliche Ausbildung einmünden können (positive Chanceneinschätzung).Fragen der schulischen Ausbildung und des Studiums werden im Rahmen der Berufsberatung bearbeitet und abgeschlossen. …

Der Gesetzgeber verpflichtet die BA, mit jedem Ausbildungsuchenden eine Eingliederungsvereinbarung nach § 37 SGB III (EV) abzuschließen. Hierin werden das Eingliederungsziel, die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit, die Eigenbemühungen des Kunden (was der Ausbildungsuchende in welcher Häufigkeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form er dies nachzuweisen hat) und die vorgesehenen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung festgehalten. Dem Ausbildungsuchenden ist eine Ausfertigung der EV auszuhändigen. Sie ist an veränderte Verhältnisse anzupassen bzw. fortzuschreiben und ist spätestens nach 3 Monaten zu überprüfen.

Schlusswort
Der Geschäftsprozess der Berufsberatung wird über alle Phasen, beginnend mit der Berufsorientierung über die Berufsberatung bis hin zur Ausbildungsvermittlung und Förderung kontinuierlich weiterentwickelt. Durch eine konsequente und systematische Verzahnung der einzelnen Prozessschritte kann ein erfolgreicher Übergang von der Schule in das (Aus-)Bildungssystem sichergestellt werden. Jedem Jugendlichen soll dabei ein differenziertes Angebot gemacht werden, das seinem individuellen Unterstützungsbedarf Rechnung trägt. …
Die Spezifika der Ausbildungsvermittlung wurden in das 4-Phasen-Modell integriert. Dieses soll dazu beitragen, das Dienstleistungsangebot für alle Beteiligten transparenter und ver-bindlicher zu gestalten. Das 4-Phasen-Modell Ausbildungsvermittlung beschreibt in diesem Zusammenhang bundeseinheitliche Mindeststandards. Es ist kein automatisiertes Konzept, das die Entscheidung des Beraters ersetzt. Erst durch die richtigen Weichenstellungen des Beraters im Vermittlungsprozess wird die Wirkung des 4-Phasen-Modells ermöglicht.“

Der Leitfaden sowie die dazugehörige Geschäftsanweisung entnehmen Sie in vollem Textumfang bitte dem Anhang.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_165870/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Arbeitnehmer-Nav.html
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A03-Berufsberatung/Publikation/HEGA-12-2009-Leitfaden-U-25-Anlage.pdf

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Dokumente: HEGA_Leitfaden_u25.pdf

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