Seit 2017 fördern das Bundesbau- und Bundesfamilienministerium gemeinsam Maßnahmen zur Stärkung von Jugendlichen in sozial benachteiligten Quartieren. Ab 2018 bauen beide Ressorts mit dem Modellprogramm „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ ihr Engagement an weiteren Standorten aus. Ab sofort wird jedes Bundesland mit einem Modellprojekt unterstützt, um das gemeinsame Miteinander von Jugendmigrationsdienst und Nachbarschaft zu stärken und das Wohnumfeld junger Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu verbessern. In den Jugendmigrationsdiensten, die bisher vornehmlich individuelle Begleitung für junge Menschen mit Migrationshintergrund anbieten, werden zukünftig auch gemeinschaftliche Aktivitäten in ihrem Wohnumfeld unter Einbeziehung der Nachbarschaft erprobt.
Neue Impulse für den Zusammenhalt in strukturschwachen Wohnquartieren
Das Förderprogramm ist ein weiterer Baustein der ressortübergreifenden Zusammenarbeit für benachteiligte Quartiere. Seit 2017 stellt der Bund jährlich insgesamt 10 Mio. Euro für die modellhafte Förderung ressortübergreifender Maßnahmen zur Verfügung, die in sozial benachteiligten Quartieren einen Beitrag für mehr Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Die Maßnahmen ergänzen die baulich-investiven Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt.
Zielsetzung des neuen Programms „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ ist es das Miteinander in den Ortteilen zu verbessern und die gegenseitige Akzeptanz der unterschiedlichen Menschen in den Wohnvierteln zu erhöhen. Es sollen lebendige Nachbarschaften befördert und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden.
Vielfalt der Projektstandorte
Das Modellprogramm wird an folgenden Standorten umgesetzt:
- Stuttgart
- Berlin
- Potsdam
- Hamburg
- Frankfurt
- Neubrandenburg
- Peine/Salzgitter
- Wuppertal
- Trier
- Völklingen und Wernigerode
- Bremen
- Ingolstadt
- Dresden
- Flensburg
- Gotha
In Katholischer Trägerschaft sind die Standorte: Trier, Bremen, Peine, Dresden und Hamburg. Noch im ersten Quartal ist eine Auftaktveranstaltung vorgesehen.
Quelle:BMFSFJ