Verschärfte Sanktionsregelungen im SGB II für unter 25-Jährige abschaffen!

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert die politisch Verantwortlichen auf, die verschärften Sanktionsregeln für unter-25-Jährige abzuschaffen. Die grundsätzliche Frage, ob Sanktionen verfassungsmäßig sind, wird derzeit noch vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Integration und Teilhabe sind nicht mittels finanzieller Repressionen zu erreichen. Eine gelingende Integration junger Menschen in Ausbildung und Arbeit braucht individuelle, langfristige und verlässliche Begleitung und Betreuung.

Seine Forderung hat der Kooperationsverbund in einem Zwischenruf veröffentlicht. Auszüge aus dem Zwischenruf:

Wie viele Menschen sind betroffen?

Von den insgesamt 4.362.181 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Jahresdurchschnitt 2017 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) 816.607 unter 25 Jahre alt (= 18,7 Prozent). Von den im Jahr 2017 insgesamt 952.839 von der BA insgesamt festgestellten Sanktionen wurden 235.534 gegen U25 ausgesprochen (= 24,7 Prozent).

Im Dezember 2017 betrug der Bestand an ELB unter 25 Jahre mit mindestens einer Sanktion 30.288 (= 3,8 Prozent der gesamten ELB). Der durchschnittliche Leistungsanspruch der 3,8 Prozent unter 25-Jährigen mit mindestens einer Sanktion betrug 453,37 Euro. Davon wurden im Durchschnitt 124,98 Euro gekürzt (= 27,8 Prozent), bei den Leistungen für Unterkunft waren es im Durchschnitt 22,48 Euro.

Aus welchen Gründen werden Sanktionen verhängt?

Die häufigsten Sanktionsgründe waren Meldeversäumnisse, die zweithäufigsten Verstöße gegen Eingliederungsvereinbarungen. Erst danach spielte die Weigerung, eine Ausbildung oder Arbeit anzunehmen, eine Rolle. Die am häufigsten sanktionierten Personen sind somit Menschen, die nicht mutwillig einen Sanktionstatbestand erfüllen, sondern einen Termin verwechselt oder die Post des Jobcenters falsch verstanden haben bzw. nicht in der Lage waren, das Geschriebene richtig zu verstehen. (…)

Wird durch Sanktionen das Ziel erreicht?

Sanktionen im SGB II sollen als Druckmittel und Anreiz bewirken, dass Leistungsbezieher_innen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und sich um eine Arbeitsaufnahme bemühen. Dabei hat der Gesetzgeber die Sanktionsregeln für Unter-25-Jährige strenger ausgestaltet als bei Älteren. (…)

Eine verschärfte Bestrafung junger Menschen ist weder aus pädagogischer noch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sinnvoll und zielführend. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die vom Gesetzgeber intendierten erzieherischen Wirkungen von Sanktionen in keinem Verhältnis zu den Gefahren einer (sozialen und gesundheitlichen) Ausgrenzung stehen. Die aktuelle Rechtslage trägt dazu bei, dass junge Menschen in die Schattenwirtschaft oder Wohnungslosigkeit abrutschen. (…)

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

 

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