DigitalPakt Schule soll kommen

Am 2. Mai 2018 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 104c Grundgesetz (GG) sowie drei weiteren Artikeln des Grundgesetzes beschlossen, um den DigitalPakt Schule zwischen Bund und Ländern zu ermöglichen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort zum Zeitplan des DigitalPakt Schule nach dem die FDP in einer Kleinen Anfrage  gefragt hatte. Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen vom Bund fünf Milliarden Euro für die Förderung digitaler Ausstattung an Schulen bereitgestellt werden, während die Länder für weitere finanzielle Mittel, Qualifikation der Lehrkräfte, pädagogische Konzepte und Betrieb der Infrastruktur verantwortlich bleiben.

Keine einheitlichen Standards

Die Förderung im Rahmen des DigitalPakts Schule habe zum Ziel, die Einrichtung digitaler Infrastrukturen zu unterstützen, die von jeder einzelnen Schule in einem pädagogisch begründeten Medienentwicklungskonzept formuliert werden. Dementsprechend gebe es keine bundesweit einheitlich definierten Mindestkonfigurationen. Nach dem Verständnis der Bundesregierung sollten die Infrastrukturmerkmale, die durch den Digitalpakt beantragt werden insoweit entwicklungsfähig sein, dass perspektivisch auch ein Gigabit-Anschluss des Schulgeländes durch eine leistungsfähige Schulhausverkabelung uneingeschränkt genutzt werden kann und eine Interoperabilität möglich werde. Eine mögliche Ausdifferenzierung dieses Grundsatzes sei der von Bund und Ländern abzuschließenden Vereinbarung zur Umsetzung des DigitalPakts Schule vorbehalten.

Vorarbeiten für eine Bund-Länder-Vereinbarung seien bereits erfolgt und würden im Licht der geplanten Grundgesetzänderung fortgesetzt. Unterzeichnen könnten Bund und Länder eine Vereinbarung zum Digital-Pakt Schule nach Inkrafttreten der Grundgesetzänderung und des Haushaltsgesetzes für 2019.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

 

 

 

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