Auszüge aus der Bekanntmachung des BMBF der Förderinitiative „Transferagenturen Kommunales Bildungsmanagement“:
„Gegenstand der Förderung sind die Entwicklung von Konzepten für regional arbeitende Transferagenturen, die interessierte Kommunen bei der Entwicklung eines datenbasierten Bildungsmanagements unterstützen, sowie die Einrichtung und der Betrieb der Agenturen. Die Ergebnisse aus „Lernen vor Ort“ sind einzubeziehen, geeignete Transfergegenstände, die außerhalb von „Lernen vor Ort“ entstanden sind, sollen ebenfalls berücksichtigt werden…
Aufgaben der Transferagenturen
Die Transferagenturen sollen Informationen zu sämtlichen Ergebnissen aus „Lernen vor Ort“ und weiteren Transfergegenständen grundsätzlich für alle interessierten Kommunen aufbereiten und den Kommunen helfen, ihre Ausgangssituation zu analysieren und Bedarfe zu identifizieren, für sie geeignete Modelle auszuwählen und an ihre spezifischen Bedingungen anzupassen.
Aufgabe der Agenturen ist es schließlich, den Kommunen die Umsetzung der ausgewählten Modelle zu erleichtern, indem der Austausch mit anderen Kommunen sowie notwendige Beratungs- und Qualifizierungsangebote organisiert werden. Dabei kann auch externe Expertise z. B. aus der Wissenschaft oder den kommunalen Einrichtungen hinzugezogen werden. … Grundlage der Arbeit der Agenturen ist eine enge Kooperation im Agenturnetzwerk sowie die Abstimmung mit Ländern, Kommunalen Spitzenverbänden und Stiftungen. Dabei können gewisse Aufgaben wie Bereitstellung einer Datenbank oder Qualitätssicherung zentral erfüllt werden. …
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Bildungsinstitutionen, einschlägige wissenschaftliche Einrichtungen aus der Transfer-, Kommunal- oder Bildungsforschung sowie vergleichbare Institutionen in Einzel- oder Verbundprojekten. …
Der Antragsteller muss nachweisen, dass bei ihm folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
##Erfahrungen mit Strukturfragen des Bildungswesens,
##Erfahrungen im Bereich regionaler Vernetzung mit Kommunen und Bildungsakteuren.
… Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung von abgegrenzten Teilausgaben, d. h. in Höhe von 100 % der zuwendungsfähigen, abgegrenzten Ausgaben gewährt. Gefördert werden folgende Positionen im Finanzierungsplan: Personalausgaben, Aufträge, Mieten, Rechnerausgaben, Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Software, Literatur, Dienstreisen. … Für Leistungen, die der Zuwendungsempfänger selbst nicht erbringen kann, können Aufträge vergeben werden. Die Gesamthöhe der Aufträge an Dritte muss deutlich unter den eigenen beabsichtigten Leistungen des Zuwendungsempfängers liegen. …
Die Bemessung der Fördermittel richtet sich nach dem spezifischen Förderbedarf und der im Antrag dargelegten Profilbildung. … Die Fördermaßnahme dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben. Die Zuwendung wird vielmehr für die Bündelung der Bildungsaktivitäten vor Ort und damit anfallenden zusätzlichen abgegrenzten Teilausgaben gewährt. …
Antragsverfahren
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger im DLR zunächst Ideenskizzen mit Konzeptvorschlägen in deutscher Sprache vorzulegen. … Einreichungsfrist für die Konzeptvorschläge ist für den ersten Durchgang der 30. April 2013, für den zweiten Durchgang der 30. November 2013. … Die Konzepte sollen im Umfang 25 Seiten nicht überschreiten. …
Die Konzepte sollen das geplante Vorhaben möglichst detailliert schildern. Sie … müssen Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:
##Nachweis der Kompetenz des Antragstellers in der Unterstützung von Kommunen im Bildungsbereich, hinsichtlich regionaler Vernetzung mit Kommunen und Bildungsakteuren sowie im Zusammenhang mit Strukturfragen des Bildungswesens.
##Regionale Ausrichtung der Transferagentur (Beschreibung der regionalen Ausrichtung auf ein Land oder Länder übergreifend; Bedeutung der regionalen Besonderheiten für die Transfergestaltung inkl. Lösungsvorschlag; Begründung der Standortwahl).
##Ggf. Beschreibung der Anwendbarkeit des Konzepts auch in anderen Regionen mit ausführlicher Darstellung der hierfür anzupassenden Aspekte.
##Einbindung der Agentur in regionale bzw. ländereigene Abstimmungsstrukturen im Bildungssystem, insbesondere Einbeziehung der Landesebene in die Steuerung der Agenturaktivitäten.
##Kooperation mit den kommunalen Landesverbänden.
##Kooperation, Koordinierung und Abstimmung mit Akteuren der Zivilgesellschaft.
##Abstimmung bzw. Verbindung der Transferaktivitäten mit weiteren einschlägigen Förderaktivitäten des Bundes und der Länder.
##Marketingkonzept für die Angebote der Transferagentur.
##Arbeits- und Zeitplanung.
##Darstellung vorgesehener Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Dritten.
##Höhe der Ausgaben des Vorhabens inkl. Personalausstattung und geplanter Aufträge an Dritte; Eigen- oder Drittmittel sind gesondert auszuweisen.
##Schlüssige und realistische Perspektive der Nachhaltigkeitssicherung bzw. Verstetigung der Agentur.
##Darlegung des Eigeninteresses des Antragstellers an dem Projekt.
##Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.
Anträge reichen Sie ein beim Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR) für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-13 40
http://www.bmbf.de/foerderungen/21593.php?hilite=Bekanntmachung+F%F6rderinitiative+Transferagenturen
Quelle: BMBF