Wertschätzung von Lebensleistung ist gut, Wertschätzung von Zukunft auch

Vor einem Jahr trat das „Anerkennungsgesetz“ (BQFG) des Bundes in Kraft. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka nahm das Jubiläum zum Anlass, eine positive Bilanz zu ziehen. 30.000 Anträge auf Anerkennung beruflicher Qualifikationen, so die Schätzung der Ministerin, wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes gestellt. Davon 4.000 bei den für Ausbildungsberufe zuständigen Kammern, nach deren Statistik die Mehrzahl der Anträge zur Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss führte. Gemessen an früheren Schätzungen (zunächst war mit 300.000 Anträgen gerechnet worden) liegt die Zahl der zusätzlichen Anträge weit hinter den Erwartungen zurück.

Dafür gibt es verschiedene Ursachen: ## Viele ausländische Qualifikationen werden in Deutschland auch heute nicht als gleichwertig bewertet. Das gilt z.B. für viele Berufe im Handwerk und in den meisten Ländern für Lehrer und Lehrerinnen. Die Feststellung einer teilweisen Gleichwertigkeit mag im Einzelfall für den Einstieg in Erwerbstätigkeit vorteilhaft sein. Oft ist sie es aber nicht. Teilanerkennungen sind sinnvoll, wenn zum Ausgleich sprachlicher und fachlicher Defizite Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden und der Zugang zu Förderprogrammen (z.B. Maßnahmen durch Jobcenter, AQUA, Garantiefonds Hochschule, ProSalamander) erleichtert wird.
##Wenn Inhaber ausländischer Qualifikationen durch Bildungsberater/innen und Anerkennungsstellen fachlich gut beraten werden, können sie anschließend beurteilen, welches Ergebnis sie erwarten dürfen und ob die mit einem Antrag auf Anerkennung verbundenen Kosten in ihrem Einzelfall eine sinnvolle Investition sind oder nicht. Eine sachliche Bewertung der Chancen auf Anerkennung kann dazu führen, dass aussichtslose Anträge vermieden werden.
##Zahlreiche Migrantinnen und Migranten sind seit zehn oder mehr Jahren nicht mehr in ihrem einstigen qualifizierten Beruf tätig. Für viele von ihnen wird die Rückkehr in eine der einstigen Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit auch im Fall einer offiziellen Anerkennung schwierig.
##In den reglementierten Berufen (z.B. im Gesundheitswesen) war die Ausübung des Berufes auch vor Inkrafttreten des BQFG genehmigungspflichtig. Zwar erleichtert der Zugang zur Approbation ausländischen Ärzten jetzt den Weg zu einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland. Aber auch vor dem BQFG beantragten zugewanderte Ärzte bei den zuständigen Landesbehörden die Erlaubnis für die Ausübung ihres Berufes.
Fazit
Das Beste an dem „Anerkennungsgesetz“ ist, dass es dieses Gesetz gibt. Deutschland bringt damit zum Ausdruck, dass eine Wertschätzung im Ausland erbrachter Leistung gewollt ist. Jetzt fehlt allein der Ausbau von Förderprogrammen, die es Betroffenen ermöglichen, ihre nur teilweise anerkannten Abschlüsse bis zur vollen Berufsqualifikation zu ergänzen. Neben der Wertschätzung vergangener Leistung von Migrantinnen und Migranten würde Deutschland damit ein Zeichen setzen und zeigen, dass auch das Engagement für die Zukunft Wertschätzung erfährt.“

Autor: Heiner Terborg (Referent Integrations- und Bildungsberatung BAG KJS – bundesweite Koordination des Garantiefonds Hochschule)

Weitere Informationen zum Thema u.a. in Aspekte der Jugendsozialarbeit No 68 „Bildungsberatung für junge Migrantinnen und Migranten und die Relevanz der Anerkennung mitgebrachter Vorbildung“. Die Publikation kann bestellt werden bei Dagmar.Riegel@Jugendsozialarbeit.de oder unter Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule.

www.anerkennung-in-deutschland.de

Quelle: BAG KJS Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule

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