Bei der Arbeitsvermittlung in Deutschland bestehen teils gravierende Diskriminierungsrisiken. Das geht aus dem gemeinsamen Bericht an den Deutschen Bundestag hervor, den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vorgestellt hat. Jobcenter und Arbeitsagenturen gewähren nicht allen Erwerbslosen die gleiche Unterstützung. Zu diesem Schluss kommt der neue Bericht über Diskriminierung in Deutschland. Hauptgrund sind dem Bericht zufolge behördliche Verfahrensweisen wie beispielweise das Kennzahlensystem der Jobcenter. Es führe dazu, dass die Vermittler Erwerbslose vernachlässigten, die besonders viel Unterstützung und Beratung bräuchten. Die Kennzahlen geben Auskunft darüber, wie erfolgreich ein Jobcenter Erwerbslose in Arbeit vermittelt. Der Bericht über Diskriminierung in Deutschland richtet sich an den Bundestag und umfasst alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Die Antidiskriminierungsstelle legt alle vier Jahre gemeinsam mit den zuständigen Beauftragten der Bundesregierung eine solche Bilanz vor.