Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit der Förderung von schwer zu erreichenden jungen Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf. Das Sozialgesetzbuch II hat mit dem § 16 h eine spezielle Förderung für Jugendliche mit hohem Unterstützungsbedarf geschaffen. Vorgesehen ist eine rechtskreisübergreifende Kooperation von unterschiedlichen Akteuren, insbesondere der Jugendhilfe. Doch in der Praxis scheint genau diese Zusammenarbeit ein Problem zu sein. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit ist davon überzeugt, dass für eine nachhaltige Förderung dieser Jugendlichen die Grundsätze und Rahmenbedingungen der Jugendhilfe gebraucht werden. Wie eine gute Umsetzung und Zusammenarbeit aussehen kann stellt der Verbund in der einer Broschüre vor. Darin werden sieben Praxisbeispiele aufgegriffen und dargestellt, die für eine gemeinsame Förderung schwer zu erreichender junger Menschen durch Jobcenter und Jugendhilfe stehen.
Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit