Die Regelbedarfsätze für Bezieher von Hartz IV erhöhen sich ab 2018 leicht:
## 374,- Euro für Erwachsene in einer Lebensgemeinschaft
## 332,- Euro für U25, die ohne Erlaubnis des Jobcenters umgezogen sind
## 316,- Euro für Jugendliche zwischen 14-17 Jahren
## 296,- Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
## 240.- Euro für Kinder unter 6 Jahren
Quelle: Deutscher Bundestag; Harald Thomé