Hartz-IV-Regelsätze ab 2018

Die Regelbedarfsätze für Bezieher von Hartz IV erhöhen sich ab 2018 leicht: ## 416 Euro für alleinstehende Erwachsene
## 374,- Euro für Erwachsene in einer Lebensgemeinschaft
## 332,- Euro für U25, die ohne Erlaubnis des Jobcenters umgezogen sind
## 316,- Euro für Jugendliche zwischen 14-17 Jahren
## 296,- Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
## 240.- Euro für Kinder unter 6 Jahren
Davon, dass diese Regelsätze ausreichend sind, um eine umfassende, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ist man auch nach dieser geplanten Anpassung noch weit entfernt.“

Link: www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/09/2017-09-06-neue-regelsaetze-grundsicherung-2018.html

Quelle: Deutscher Bundestag; Harald Thomé

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