Hartz-IV-Regelsätze ab 2018

Die Regelbedarfsätze für Bezieher von Hartz IV erhöhen sich ab 2018 leicht: ## 416 Euro für alleinstehende Erwachsene
## 374,- Euro für Erwachsene in einer Lebensgemeinschaft
## 332,- Euro für U25, die ohne Erlaubnis des Jobcenters umgezogen sind
## 316,- Euro für Jugendliche zwischen 14-17 Jahren
## 296,- Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
## 240.- Euro für Kinder unter 6 Jahren
Davon, dass diese Regelsätze ausreichend sind, um eine umfassende, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ist man auch nach dieser geplanten Anpassung noch weit entfernt.“

Link: www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/09/2017-09-06-neue-regelsaetze-grundsicherung-2018.html

Quelle: Deutscher Bundestag; Harald Thomé

Ähnliche Artikel

Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wirbt um Teilnahme an einer Umfrage, die Diskriminierung in Deutschland sichtbar machen soll. Durch eine Teilnahme entsteht eine Datenbasis, deren Auswertung

Zum Inhalt springen