Projektförderung Virtuelle und Erweiterte Realitäten in der beruflichen Bildung

Das Bundesministerium hat im Rahmen seines Förderprogramms „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“ eine neue Richtlinie zur Förderung eines Forschungsvorhabens veröffentlicht. Virtual Reality (VR)- und Augmented Reality (AR)-Technologien bieten das Potenzial, das praxis- und arbeitsplatznahe Lernen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung deutlich zu verbessern. Zusätzlich weiten sich mit der technischen Weiterentwicklung und den sinkenden Anschaffungskosten der Endgeräte die Einsatzmöglichkeiten von VR und AR derzeit rasant aus. Zielsetzung des Projekts ist die Entwicklung und Erprobung praxistauglicher Anwendungen von VR- und AR-Technologien.

Die Vorteile moderner digitaler Technologien

Ausbildungs- und Lernprozesse in der realen Arbeitsumgebung – beispielsweise im Bereich von Maschinen und Anlagen – können nur sehr eingeschränkt möglich oder mit hohen materiellen oder körperlichen Risiken verbunden sein. Einzelne Bauelemente und innere Abläufe sind von außen oftmals nicht sichtbar oder die Maschinen und Anlagen stehen am konkreten Lernort nicht zur Verfügung. Eine fehlerhafte Bedienung kann zudem Schäden an der Maschine verursachen und somit zu hohen Kosten führen. VR- und AR-Technologien können dazu beitragen, praxisnahe Lern- und Arbeitserfahrungen in allen Bereichen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen. Über kollaborative Anwendungsszenarien lässt sich zudem in der virtuellen und erweiterten Realität das gemeinsame Problemlösen auch in räumlich verteilten Teams einüben. Simulationen bieten außerdem die Möglichkeit der mehrfachen Wiederholung mit direkter visueller und auditiver Rückmeldung, wodurch ein Lernen aus Fehlern ohne Sorge vor realen Konsequenzen möglich ist. Da Lernende unter Beweis stellen müssen, dass sie Lerninhalte anwenden, Situationen richtig analysieren und kollaborativ lösen können, stellen VR- und AR-Anwendungen zudem vielversprechende Mittel zur Überprüfung des Lernfortschritts dar.

Gegenstand der Projektförderung

Über neue VR- und AR-Lehr- und Lernkonzepte soll der Nutzen und der Mehrwert von VR- und AR-Technologien für die berufliche Aus- und Weiterbildung geprüft und aufgezeigt werden.

Bei der Entwicklung und Implementierung der VR-/AR-Lehr- und Lernkonzepte sind folgende vier Punkte zu berücksichtigen:

  1. Der didaktisch-methodische Mehrwert des Lehr- und Lernkonzepts.
  2. Die bedarfsorientierte, praktische Einsatzfähigkeit und Nachhaltigkeit des Lehr- und Lernkonzepts.
  3. Die Gestaltung der Rahmenbedingungen bei der Implementierung in der Praxis.
  4. Der Aufbau auf bereits bestehender Technologie (Software und Hardware).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle Institutionen, die im Bereich der Forschung und Entwicklung zu VR und AR und/oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind, insbesondere

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, insbesondere KMU;
  • Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung;
  • Kammern und Verbände;
  • Sozialpartner;
  • Forschungsinstitute/Hochschulen (nicht für den eigenen Lehrbetrieb);
  • Medieninstitute (Medienentwickler, Medienpädagogen, Autoren);
  • Unternehmen der Software- und Spiele-Industrie;
  • Technologie-Hersteller.

Von jedem Antragsteller wird unabhängig von seiner Rechtsform eine substanzielle Eigenbeteiligung erwartet. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
Digitalisierung in der Bildung
Kennwort: VRARBB
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

bis spätestens zum bis spätestens zum 25. März 2018 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Skizzen müssen über das Internetportal  pt-outline eingereicht werden.

Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss das in pt-outline generierte Deckblatt ausgedruckt und unterschrieben per Post zusätzlich beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen schriftlich aufgefordert, einen rechtsverbindlich unterschriebenen förmlichen Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung und gegebenenfalls weitere Unterlagen bis zum dort angegebenen Termin vorzulegen.

Quelle: BMBF; Projekt DLR

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