Leiharbeit klar geregelt

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzenwurf beschlossen, der den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen unterbinden soll.

Der Gesetzentwurf stellt klar, dass Leiharbeit auf ihre eigentliche Funktion zurückgeführt wird. Die Höchstdauer der Überlassung wird auf 18 Monate begrenzt. Damit müssen Leiharbeiter nach dieser Zeit vom Entleihbetrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Equal Pay, die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, soll nach neun Monaten erfolgen. Darüber hinaus wird der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher untersagt. Für die Höchstdauer der Überlassung und beim Equal Pay können Abweichungen von beiden Fristen durch tarifvertragliche Vereinbarungen möglich sein.

Die Leiharbeit wird auch zukünftig die nötige Flexibilität für Auftragsspitzen oder Vertretungen bieten, der Verdrängung von Stammbelegschaften wird jedoch entgegengewirkt. Durch die gesetzliche Klarstellung, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, und die Pflicht Leiharbeit offenzulegen, werden missbräuchliche Umgehungen des Arbeits- und Sozialrechts durch vermeintliche Werkverträge verhindert.

Die Gesetzesänderung will Missbrauch verhindern und gleichzeitig die notwendige Flexibilität für die Unternehmen erhalten. Aus Sicht der Bundesregierung werden die Sozialpartner gestärkt, denn tarifvertragliche Vereinbarungen sollen Vorrang haben.“

Quelle: SPD; CDU; G.I.B. NRW; Bundesregierung

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