Benachteiligte (junge) Frauen sind vom Wahlrecht bei der Kinderbetreuung noch weit entfernt

Zum Internationalen Frauentag kritisiert der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) den Mythos der Wahlfreiheit für Frauen und ihre Familien. Insbesondere sozial benachteiligte Frauen benötigen umfassende und gerechte Infrastruktur in der Kinderbetreuung, der Familien- und Pflegearbeit und in der Arbeitswelt.

Es sind schon viele Erfolge in der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern erreicht. Gleichzeitig stehen Frauen heute immer noch vor besonderen Problemen bei privaten und beruflichen Lebensentscheidungen: Ein Kind und wann? Berufstätigkeit voll oder Teilzeit? Betreuung der Kleinsten vielleicht doch lieber bei der Großmutter, der Tagesmutter oder in der Kita?

In diesen Fragen wird von allen Beteiligten das Recht auf Wahlfreiheit als oberstes Gebot angeführt. Doch leider hält die Realität dem nicht immer stand: Flexible Arbeitszeitmodelle fehlen und Minijobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung. Die Familiensteuerpolitik schafft Anreize für die Alleinverdiener, das Unterhaltsrecht hingegen folgt der Logik der Individualverantwortung beider Elternteile im Falle einer Scheidung.
Leider verschärfen sogar einige Strukturen der Familienförderung prekäre Lebensbedingungen von Frauen. Die Anrechnung des Kindergeldes und Elterngeldes auf SGBII-Leistungen und der Kreislauf „Keine Arbeit- Kein Betreuungsplatz- Keine Arbeit“ lassen keinen Raum für Wahlfreiheit.

„Es muss alles getan werden, damit der Mythos Wahlfreiheit wirklich zum Wahlrecht wird“, fordert SkF-Bundesvorsitzende Dr. Anke Klaus. „Die tatsächliche Wahlfreiheit kann aber nur gelingen, wenn die gesamte Gesellschaft unterschiedliche Lebenswege akzeptiert und Gleichberechtigung fördert“, bilanziert Dr. Anke Klaus.

Sie ermutigt alle jungen Frauen und Männer ihre individuellen Lebensweg zu finden und Verwirklichungschancen für Pflege- und Familienarbeit für beide Geschlechter einzufordern. “

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Quelle: SKF Gesamtverein

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