Keine faktische “Mithaftung” von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft bei Sanktionen
Das Bundessozialgericht (BSG) stellte am 23.05.2013 fest, dass in Sanktionsfällen, zur Vermeidung von Sippenhaft, die Unterkunftskosten zur Gänze an die verbliebenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu