Migranten in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit

Zum Stichtag am 8. November 2017 befanden sich 55.890 junge Migrantinnen und Migranten in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit. 24.116 von ihnen waren junge Volljährige. Die Zahlen veröffentlichte die Zeitung die „Welt“ am vergangenen Donnerstag auf ihrer Online-Seite. Die „Welt“ beruft sich auf Angaben des Bundesfamlienministeriums. Diese Migranten bleiben über das 18. Lebensjahr hinaus in der Jugendhilfe, wenn ihre Betreuer und die Jugendämter einen besonderen Bedarf feststellen. Insgesamt machen dem Zeitungsbericht zufolge die Unbegleiteten inzwischen mehr als die Hälfte aller in Obhut der Jugendämter versorgten Kinder und Jugendlichen aus.

Der Autor Marcel Leuchbecher sieht den längeren Verbleib der jungen Geflüchteten in Jugendhilfeeinrichtungen kritisch. Er verweist darauf, dass die anerkannte Minderjährikeit in Deutschland eine hundertprozentige Garantie vor Abschiebung sei. Den geflohenen jungen Menschen wird damit ein berechnendes Verhalten unterstellt. Zitiert werden Pädagogen, die junge Geflüchtete in Jugendhilfeeinrichtungen betreuen. Ein hessischer Sozialpädagoge, dessen Name nicht genannt wird, schätzt ganz grob, dass die Hälfte „seiner“ offiziell minderjährigen Jungs schon 18 sei. Diese ihm das aber natürlich nicht sagen.

Der Beitrag stellt verlässliche Methoden der Altersfeststellung vor. Dabei klingt ein Unverständis darüber durch, dass eben diese Untersuchungsmethoden in Deutschland keine Anwendung fänden. Die Hoheit über die Altersschätzung obliegt der Jugendhilfe. Im Frühjahr scheiterte ein Versuch dies an die Ordnungsbehörden zu übertragen an der SPD. Laut Welt+ Artikel hoffen nun zahlreiche Landesinnenministerien, dass der künftige Bundesfamilienminister den Weg für einen Hocheitswechsel frei mache. Nicht zuletzt, weil es zwischen 40.000 bis 60.000 Euro pro Jahr kostet, einen Unbegleitetn in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit unterzubringen. Die Unterbringung eines erwachsenen Asylbewerbers ist billiger.

Völlig ignoriert wird in diesem Beitrag, dass das Jugendhilferecht in Deutschland grundsätzlich für junge Menschen bis 27 Jahre zuständig ist. Der junge Mensch und sein Wohl stehen im Vordergrund. Aber diese Perspektive scheint dem Autor fremd.“

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Quelle: Welt; dpa; Zeit; KNA

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