Armut ist ein umfassendes gesellschaftliches Problem. Nicht alle Altersgruppen sind gleich von den Folgen der Armut betroffen. Bis zu 2,06 Millionen, also 24 Prozent der 8,6 Millionen der 14- bis 24-Jährigen, sowie 3,4 Millionen der 13,5 Millionen der unter 18-Jährigen gelten als arm. Sie leben unter Bedingungen, die, nach Einschätzung des Deutschen Bundesjugendrings und seiner Mitgliedsorganisationen, von Politik und Gesellschaft nicht einfach hingenommen werden dürfen. Gerade die Jugendlichen und jungen Erwachsenen befinden sich in einer besonders tiefgreifenden Umbruchphase ihres Lebens: Sie sollen (oder müssen) den Start in ein selbstständiges Leben bewältigen, dies unterschiedet sie von anderen Altersgruppen. Obwohl die Armutsbetroffenheit der Jugendlichen überproportional zum Niveau der Gesamtbevölkerung stieg, wird Jugendarmut im aktuellen gesellschaftlichen und politischen Diskurs nicht als eigenständiges Problem wahrgenommen. Der DBJR fordert die Bundesregierung daher auf, noch in dieser Amtszeit den Grundstein für einen Plan zur Bekämpfung der Jugendarmut zu legen.
Jugendarmut bekämpfen!
Als Sofortmaßnahmen fordert der DBJR:
- die Abschaffung aller besonderen Sanktionen gegen junge Menschen im Rahmen des SGB II,
- die Abschaffung aller junge Menschen betreffenden Ausnahmen beim Mindestlohn,
- ein Recht auf Auszug aus der elterlichen Wohnung ab dem 18. Lebensjahr und die Finanzierung einer Erstausstattung nach §20 Abs.3 Nr.1 SGB II für junge Menschen, die sich davor im ALG II-Bezug befanden,
- darüber hinaus einen Ausbau des sozialen Wohnungsbaus, damit sich Familien und junge Menschen ein adäquates Wohnen leisten können,
- die Erhöhung des Kindergeldes auf den maximalen Betrag, der durch die steuerliche Freistellung des Existenzminimums erzielt werden kann (zur Zeit 278,55 Euro),
- die Abschaffung des in unseren Augen nicht reformierbaren Bildungs- und Teilhabepaketes zu Gunsten einer Erhöhung der ALG II-Regelleistung um mindestens 50 Euro pro Monat und Kind/Jugendlicher2
- eine Erhöhung für den Schulbedarf im Februar eines jeden Jahres um 80 Euro und im August um 200 Euro
- eine Zahlung für Ferienmaßnahmen oder Freizeitaktivitäten während der Sommerferien im Juni in Höhe von 450 Euro,
- Die Teilnahme an Angeboten der Jugendarbeit ist flächendeckend unbürokratisch durch die öffentliche Hand für finanziell Benachteiligte zu ermöglichen,
- die Zahlung des Kindergeldes auch für Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und eine Freistellung des 100 Euro überschreitenden Betrages von der Anrechnung.
Quelle: DBJR