Integrationskurse – Zulassungsverfahren und Teilnahmezahlen

Die Zahl der neuen Teilnehmer an Integrationskursen hat sich in den Jahren 2013 bis 2016 fast verdreifacht. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Danach stieg die Zahl der neuen Teilnehmer von 117.354 im Jahr 2013 über 142.439 im Jahr 2014 und 179.398 im Jahr 2015 auf 339.578 im Jahr 2016. Eine Änderung der Kursgrößen und Zulassungsbedingungen plant die Bundesregierung nicht.

Kursgröße wirkt sich kaum auf Erfolg aus

Eine exemplarische Auswertung interner Daten aus dem Jahr 2016 hat gezeigt, dass zwischen der Kursgröße und der Zahl der Teilnehmenden, die das Ziel B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erreicht haben, innerhalb der Spannbreite von 11 bis 25 Teilnehmenden nur ein sehr geringer Zusammenhang besteht, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus. Vor diesem Hintergrund einer anhaltend hohen Nachfrage nach Integrationskursen sei nicht geplant, die maximal mögliche Zahl von Teilnehmenden pro Kurs zu ändern.

Veränderte Zulassungsbedingen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Zulassungsbedingungen für Kursträger dahingehend verändert, dass mindestens zwei Unterrichtsräume vorzuhalten sind. Für die Bundesregierung notwendig, damit ein Träger mehrere Kurse parallel anbieten kann. Die Regierung weist darauf hin, dass die Träger sich darauf eingestellt haben. Zum Jahreswechsel 2017/2018 mussten mehr als die Hälfte der Integrationskursträger ihre Zulassung verlängern und unterlagen ab diesem Moment der neuen Regelung. Im Ergebnis sie die Trägerzahl unverändert geblieben.

Angebot und Nachfrage

Die LINKE wollte auch wissen, wie die Bundesregierung das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bewertet. Im Bereich der allgemeinen Integrationskurse übersteige das Angebot die Nachfrage. Hier existierten lediglich punktuelle Allokationsprobleme, d. h. Nachfrage und Angebot sind örtlich nicht deckungsgleich.

Im Bereich der Alphabetisierungskurse sei das Angebot derzeit nicht ausreichend, um den Bedarf zu decken, schreibt die Regierung. Gegenwärtig Maßnahmen zur Verbesserung des Kursangebots in diesem Bereich geprüft. Bei der berufsbezogenen Deutschsprachförderung übersteige das Angebot die Nachfrage.

Für Integrationskurse in Regionen mit geringerem Teilnehmerpotential wird die Nutzung von „virtuellen Klassenzimmern“ geprüft. Dies könnte eine weitere Möglichkeit darstellen, Kurse in strukturschwachen Gebieten zu ermöglichen. Gegenwärtig werden Standards für die Einrichtung und Umsetzung von VKs sowohl in Integrations- als auch in den Berufssprachkursen erarbeitet. Dazu wurde im Jahr 2017 zusammen mit dem Institut für Berufliche Bildung (IBB) ein Integrationskurs in Form eines VKs modellhaft durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Modellphase werden in die künftige Erarbeitung entsprechender Standards für diese Unterrichtsform einfließen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage zu Integrationskursen lesen

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

 

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