Hartz IV-Sonderbedarfe auf dem Prüfstand

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seine Vorstellungen zur möglichen Erhöhung einzelner Hartz-IV-Leistungen präzisiert. „Die Regelsätze müssen das Existenzminimum abdecken und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe ermöglichen. Es bleibt für die nächste Anpassung bei dem im Gesetz vorgesehen Mechanismus“, sagte Heil der „Rheinischen Post“. Genauer ansehen will Heil sich besondere Bedarfe, etwa wenn eine Waschmaschine kaputt geht oder der Schulstart eines Kindes ansteht. Dem Deutschen Kinderhilfswerk ist das zu wenig. Aus Sicht des Hilfswerks ist ein Herumdoktern an Sonderbedarfen oder eine minimale Erhöhung der Regelsätze nicht ausreichend. Es brauche eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung.

Sanktionsregeln überprüfen

Auch bei der von Heil geplanten Überprüfung der Hartz-IV-Sanktionen gehe es um einzelne Bestimmungen, betonte der Minister. „Es wird auch in Zukunft Sanktionen für Langzeitarbeitslose, die sich nicht an die Regeln halten, geben können“, sagte Heil. „Nicht in Ordnung finde ich, dass bei den Sanktionsmöglichkeiten für junge Erwachsene und Ältere unterschiedliche Regeln gelten. Da sollten wir zu einer Vereinheitlichung kommen“, betonte der Minister. „Für fragwürdig halte ich es zudem, dass derzeit auch Kosten der Unterkunft sanktioniert werden können. Das sollte in Zukunft nicht mehr möglich sein“.

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende und Spitzenkandidatin zur bayerischen Landtagswahl, Natascha Kohnen, sieht das Vertrauen in den deutschen Sozialstaat durch Hartz IV erschüttert. Das Prinzip des Förderns und Forderns bleibe zwar weiterhin richtig. „Wenn das Fordern aber als Bedrohung empfunden wird, ist das ganze Instrument nicht austariert.“

Quelle: KNA; Rheinische Post; Deutsches Kinderhilfswerk

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