Neues Bundesprogramm „Demokratie leben.“

Auszüge aus den Schwerpunkten des neuen Programms „Demokratie leben.“:
“ (…) ## bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“ Die erfolgreiche Arbeit der Lokalen Aktionspläne (LAP) wird ausgebaut, auch in der Anzahl (220 statt bisher ca. 170 LAP). Dabei wird die bisherige Zusammenarbeit aller staatlichen und demokratischen nicht-staatlichen Organisationen und Institutionen gestärkt und die bisherigen lokalen, externen Koordinierungsstellen zu Koordinierungs- und Fachstellen weiterentwickelt.
Neben den Aufwendungen für die Koordinierungs- und Fachstellen wird die lokale Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit gefördert, ein Aktions- und Initiativfonds bereitgestellt und es kann ein partizipativ gestalteter Jugendfonds unterstützt werden. Ab 2016 sind die „Partnerschaften für Demokratie“ durch die Kommune progressiv mitzufinanzieren.
## Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Mobiler, Opfer- und Ausstiegs-Beratung Entsprechend der Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses wird die Arbeit der Mobilen Beratung und der Opferberatung gestärkt und im Rahmen landesweiter Netzwerke stärker gefördert (bis zu 400.000 Euro statt bisher 350.000 Euro). (…) Die Demokratiezentren unterstützen die (Weiter-) Entwicklung von Konzepten und Strategien zur Förderung von Demokratie und Vielfalt auf Landesebene und sorgen für eine Vernetzung der lokalen Aktivitäten, z.B. „Partnerschaft für Demokratie“ in ihrem Bundesland.
## Die Förderung und Strukturentwicklung bundesweiter Träger
Auf Basis des SGB VIII § 83 Abs. 1 können erstmalig im neuen Bundesprogramm Träger mit überregionaler Bedeutung längerfristig gefördert werden. Schwerpunkte der Arbeit sollten im Rahmen des Programms vor allem sein:
→ Innovation und Weiterentwicklung thematischer Schwerpunkte
→ Ausrichtung von Fortbildungen, Arbeitstagungen und sonstigen Einzelmaßnahmen
→ Beteiligung und Initiierung von Fachdebatten
→ Aufgreifen aktueller Debatten, auch international
→ Bundesweite Koordinierung und Vernetzung im Themen- oder Strukturfeld
→ Beratung des Ministeriums, der landesweiten Beratungsnetzwerke oder lokaler Akteure (…)
## Die Förderung von Modellprojekten zu ausgewählten Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) und im ländlichen Raum
Im Rahmen der Umsetzung der Programmziele werden innovative, modellhafte Projekte zu folgende aktuellen Hauptschwerpunktthemen gefördert:
→ Demokratieentwicklung im ländlichen Raum
→ Aktuelle Themen des Antisemitismus
→ Islamfeindlichkeit
→ Antiziganismus
→ Homophobie und Transphobie (…)
## Die Förderung modellhafter Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention Auf Basis der problematischen Erfahrungen in der bisherigen „Initiative Demokratie Stärken“ ist allgemeiner Schwerpunkt die Arbeit mit durch inhumane Einstellungen gefährdeten oder affinen Jugendlichen. Dabei können Projekte, die sich gegen feindselige Mentalitäten, die Ungleichwertigkeit von Menschen und vorurteilbasierter, politischer und weltanschaulich motivierter Gewalt wenden, gefördert werden. In den Blick genommen werden sollen vor allem Rechtsextremismus, Ethnozentrismus, radikale und demokratie- bzw. rechtsstaatsfeindliche Formen des Islam, Ultranationalismus und linke Militanz. (…) Im Rahmen der Förderung werden Projekte mit bis zu 80 Prozent gefördert.
(…) Die administrative Umsetzung des Programms soll weiterhin durch eine Beauftragung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erfolgen. (…) Die Programmevaluation übernimmt das Deutsche Jugendinstitut. Es wird ein Programmbeirat zur Begleitung der Umsetzung des Programms eingerichtet.

Es soll eine Kompetenz- und Servicestelle eingerichtet werden, die das vom BIK-Netz gesammelte Wissen weiter nutzt, Informationen und Projektergebnisse aufbereitet und zur Verfügung stellt, den Fachaustausch und bundesweite Programmkonferenzen organisiert. Da es Akzeptanzprobleme bei Trägern und Ländern und Parallelstrukturen gab, wird das BIK-Netz in seiner derzeitigen Struktur nicht weitergeführt.

Der Aufruf zum Interessenbekundungsverfahren ist für den 30. September 2014 geplant und soll auf der Seite www.demokratie-leben.de veröffentlicht werden. Abgabefrist ist der 24. Oktober 2014. Die Förderleitlinie befindet sich noch in der Feinabstimmung, soll aber ebenfalls auf der Programmhomepage veröffentlicht werden. Die Regiestelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wird eine Telefonhotline schalten. “

Quelle: BMFSFJ

Dokumente: bundesprogrammdemokratielebenueberblick.pdf

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