Dokumentation der Fachtagung „Mit 17 schon zu alt?“ veröffentlicht

„Der SKF Landesverband Bayern und die Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit Bayern veröffentlichen die Dokumentation der Fachtagung „Mit 17 schon zu alt? – Zur Position junger Erwachsener in der Kinder- und Jugendhilfe“. Anlass für die dokumentierte Tagung war die Beobachtung, dass Hilfen für junge Erwachsene zunehmend weniger gewährt werden. Vor dem Hintergrund eines starken gesellschaftlichen (und jugendhilfepolitischen) Interesses an der frühen Kindheit und am Kinderschutz scheint sowohl das öffentliche Interesse als auch die Bescheidungspraxis der öffentlichen Jugendhilfeträger den Hilfebedarf junger Erwachsener zu übersehen.

Neben den Einzelvorträgen umfasst die Gesamtdokumentation zusätzlich das Vorwort mit Zielvorstellungen, die Agenda und die Zusammenfassung der Podiumsdiskussion. Die dokumentierten Vorträge bilden die drei Schwerpunkte der Tagung ab: Der Blick auf junge Menschen selbst (Dr. Thomas Steinforth), der Blick auf das SGB VIII als Arbeitsgrundlage der Kinder- und Jugendhilfe (Prof. Reinhard Wiesner) und drittens die Situation und Haltung der öffentlichen Jugendhilfeträger (Frau Stefanie Krüger).

Dr. Thomas Steinforth, Vorstandsreferent des Diözesan Caritasverbandes München Freising, leitete die Tagung ein mit Überlegungen zum jugendlichen Experimentieren als notwendigem Aspekt der Entwicklung hin zu einem selbst bestimmten Leben.

Prof. Dr. Dr. hc Reinhard Wiesner, Leiter a. D. des Referats Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe im BMFSFJ, Berlin, zeichnete die Intention des Gesetzgebers bei Einführung des § 41 SGB VIII nach. Gegenüber dem Vorgängergesetz JWG eröffnete das aktuelle Gesetz eine Verlängerung der Hilfen über das 18. Lebensjahr hinaus, band die Hilfe nicht mehr an die Aufnahme einer Ausbildung und gewann durch den Zusatz der Soll-Leistung einen höheren Verpflichtungsgrad. Allerdings bietet seither der § 41 SGB VIII selbst großen Raum für Interpretationen, insbesondere durch die Maßgabe, dass Erfolgsaussicht sowie Mitwirkungsbereitschaft gegeben sein muss. Prof. Wiesner wies ferner darauf hin, dass ebenso im SGB XII und im SGB II Hilfen für junge Volljährige grundgelegt sind. Junge Erwachsene würden zur Verschiebemasse.

Stefanie Krüger, Leiterin des Bayerischen Landesjugendamts, stellte die finanzielle Leistung der Kommunen dar und hielt den in der Öffentlichkeit diskutierten Ausgabensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe die inflationsbereinigten realen Zahlen gegenüber. Die Frage nach den realen Hilfen für junge Volljährige beantwortete Frau Krüger auf der Basis von Bundes- und Landesstatistik wie folgt: Die Zahl der Hilfen für junge Volljährige waren im Vergleich zu den Hilfen zur Erziehung für minderjährige geringer, wiesen im Zeitraum 2005 bis 2009 aber einen signifikanten Anstieg an. In Bayern war ein rapider Einbruch der stationären Hilfen in 2005 zu verzeichnen, was auf die Sparbeschlüsse der Bayerischen Staatsregierung in 2003 zurückzuführen ist. Ein Anstieg ist seit 2007 im teilstationären Bereich nachweisbar.

Als Herausforderungen formulierte Frau Krüger die Notwendigkeit, Kriterien für die sozialpädagogische Diagnostik junger Volljähriger zu entwickeln sowie die Volljährigenhilfe als zweite (und letzte) Chance für junge Menschen auf dem Weg zu einem selbst bestimmten Leben zu nutzen.“

Die Veröffentlichung ist über aufgeführten Link abzurufen.

http://www.skfbayern.caritas.de/22983.html

Quelle: SKF Landesverband Bayern; LAG KJS Bayern

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